20.12.12

Reiseschutz

Wintersport ohne Helm kann bei Unfall teuer werden

In Deutschland gibt es zwar noch keinen Versicherer, der das Tragen von Helmen beim Skifahren verlangt. Doch wer oben ohne fährt, muss damit rechnen, eventuell zu zahlen – auch als Unfallopfer.

Foto: picture-alliance / Leo Himsl

Helme beim Wintersport reduzieren die Schwere der Kopfverletzungen deutlich
Helme beim Wintersport reduzieren die Schwere der Kopfverletzungen deutlich

Der britische Versicherer Essential Travel ist der erste, der einen Reiseschutz beim Wintersport mit einer Helmpflicht für Skifahrer und Snowboarder verknüpft. Mit anderen Worten: Wer ohne Helm einen Unfall verursacht, dem verweigert die Versicherung die Zahlung.

Hintergrund ist nach Angaben des Versicherers, dass Helme beim Wintersport die Schwere der Kopfverletzungen deutlich reduzieren. Inzwischen geben 77 Prozent der britischen Skifahrer an, einen Helm zu tragen. Eine allgemeine Helmpflicht besteht nicht.

Auch Opfer können zur Kasse gebeten werden

In Deutschland gibt es zwar noch keinen Versicherer, der bei Abschluss einer Wintersport-Reiseversicherung das Tragen von Helmen verlangt. Doch wer oben ohne fährt, muss künftig damit rechnen, nach Unfällen zur Kasse gebeten zu werden – auch als Unfallopfer.

Das entschied das Oberlandesgericht München in einem wegweisenden Fall: Ein Ehepaar war in Tirol Skifahren. Die Wintersportler standen auf der Piste, als ein anderer Skifahrer stürzte und beide am Kopf verletzte. Im Anschluss wollte der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers nicht zahlen.

Gericht stellt Mitschuld der Opfer fest

In der ersten Instanz gab das Münchner Landgericht den Unfallopfern Recht (LG München II, Az.: 10 O 3954/10). Doch das angerufene Oberlandesgericht schloss sich den Einwänden der Versicherung an und sah ein Mitverschulden beim Ehepaar (OLGMünchen, Az.: 8 U 3652-11).

Weil die Verletzten keinen Helm getragen hatten, mussten sie die Hälfte der Behandlungskosten für ihre Kopfverletzungen zahlen. Diese wären durch das Tragen eines Helms vermieden worden, urteilten die Richter.

Skifahrer müssen also künftig damit rechnen, dass sie bei Unfällen zur Kasse gebeten werden, falls sie keinen Helm getragen haben - selbst dann, wenn sie unverschuldet in einen Pistenunfall verwickelt wurden.

Quelle: kir
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