10.08.12

Reiserecht

Kein Geld bei Unwetter, Streik und Personenunfall

Zugverspätungen sind ärgerlich, doch seit die EU die Fahrgastrechte gestärkt hat, bekommen Reisende zumindest eine Entschädigung. Es sei denn, es liegt eine Ausnahmeregelung vor. Ein Überblick.

Foto: picture-alliance/ dpa

Bei einer 180-minütigen Verspätung können Zugreisende die Hälfte ihres Fahrpreises zurückerhalten. Als das Foto im Bahnhof von Dortmund aufgenommen wurde, waren die Bahnmitarbeiter allerdings im Ausstand. Und in einem solchen Fall gibt es keine Entschädigung.
Bei einer 180-minütigen Verspätung können Zugreisende die Hälfte ihres Fahrpreises zurückerhalten. Als das Foto im Bahnhof von Dortmund aufgenommen wurde, waren die Bahnmitarbeiter allerdings im Ausstand. Und in einem solchen Fall gibt es keine Entschädigung.

Für die Deutsche Bahn ist es ein guter Sommer: Nicht nur, dass die Tarifverhandlungen ohne Streiks zu Ende gingen, auch mit den Klimaanlagen in den Zügen gibt es wegen des eher schlechten Wetters bislang kaum Probleme.

Zu einigen Verspätungen kam es trotzdem, so waren laut interner Statistik der Deutschen Bahn im ersten Halbjahr 2012 rund fünf Prozent der Züge unpünktlich (www.bahn.de/puenktlichkeit).

Das ist zwar ärgerlich für die Reisenden, doch sie können seit der Neuregelung der EU-weit geltenden Fahrgastrechte im Juli 2009 zumindest eine Entschädigung einfordern. Danach müssen Bahnunternehmen ab 60 Minuten Verspätung 25 Prozent des Fahrpreises erstatten und ab 120 Minuten sogar die Hälfte der Ticketkosten zurückzahlen.

Die Zahl der Selbstmörder wird nicht genannt

Diese Regelung gilt allerdings nicht, wenn die Verspätung durch "Dritte" eingetreten ist, etwa durch streikende Bahnmitarbeiter. Auch Personenunfälle oder "Notarzteinsätze am Gleis", worunter die Deutsche Bahn unter anderem Selbstmordversuche fasst, gelten als von "außen verursacht". Wie oft das in diesem Jahr bisher der Fall war, wollte ein Bahnsprecher aus "Sorge vor Nachahmungstätern" allerdings nicht sagen.

Die offizielle Formulierung im Gesetzestext lautet: Fahrgäste erhalten kein Geld zurück, "wenn der Ausfall oder die Verspätung auf dem Verhalten eines Dritten, das das Verkehrsunternehmen trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen es nicht abwenden konnte, beruht".

Der Begriff "Dritter" umfasst zudem Wetterphänomene wie Hurrikans oder Überschwemmungen. Kommt es infolge dessen zu Verspätungen, erhalten Reisende ebenfalls kein Geld zurück.

Neue Strategie bei defekten Klimaanlagen

Heiße Sommer hingegen gelten nicht als außergewöhnlich. So fielen im Juli vor zwei Jahren, als die Temperaturen auf mehr als 32 Grad Celsius stiegen, in rund 50 ICE-Zügen die Klimaanlagen aus. Damals kam es zu Verspätungen, weil die Züge teilweise auf offener Strecke halten oder weil die Fahrgäste in andere Züge umsteigen mussten.

Doch Klimaanlagen haben gerade den Sinn, für Kühlung zu sorgen. Versagen sie, liegt ein technisches Problem vor, und die Bahn muss zahlen. Das war auch kürzlich der Fall, als in Bayern bei Temperaturen um die 30 Grad Celsius zwei ICE-Züge ihre Fahrt wegen einer defekten Klimaanlage unterbrechen mussten.

Rückerstattung wurde vereinfacht

In dem Zusammenhang dementierte der Bahnsprecher Berichte, wonach die DB noch immer Probleme mit den Klimaanlagen habe: "Zurzeit treten keine Häufungen von Klimaanlagenausfällen auf." Die vor zwei Jahren besonders stark betroffene ICE-2-Flotte sei technisch überholt worden. Zudem verfolge man eine neue Strategie, indem man bei Technikausfällen die betroffenen Wagen sperre und die Fahrgäste auf andere Abteile verteile.

Und noch eine gute Nachricht für Zugreisende: Sollte es doch mal wieder zu großen Verspätungen kommen, ist zumindest das Ausfüllen des Fahrgastrechteformulars, mit dem man seine Ansprüche geltend machen kann, schnell gemacht. Seit November 2010 sind die Formulare stark vereinfacht und kürzer.

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