22.06.12

Deutschland

Städte wollen mit der Bettensteuer Geld verdienen

Immer mehr deutsche Städte verlangen die Touristenabgabe. Sie reicht von 50 Cent bis zu fünf Prozent des Übernachtungspreises. Hoteliers sind empört und befürchten, dass die Urlauber ausbleiben.

Foto: picture alliance / dpa

In Köln wird seit Oktober 2010 eine Bettensteuer erhoben – fünf Prozent des Übernachtungspreises
In Köln wird seit Oktober 2010 eine Bettensteuer erhoben – fünf Prozent des Übernachtungspreises

Die Namen sind vielfältig: Bettensteuer, Kulturförderabgabe oder neudeutsch City Tax – doch alle bezeichnen das Gleiche: Neue Abgaben, mit denen immer mehr deutsche Städte versuchen ihre Löcher zu stopfen. Laut Deutschem Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) trifft eine solche Steuer vor allem Touristen.

Im Juli urteilt das Bundesverwaltungsgericht über die Steuer und könnte manchem Kämmerer einen Strich durch die Rechnung machen.

Einer der Vorreiter war Köln: Schon im Oktober 2010 trat die Verordnung hier in Kraft, nach der Hoteliers fünf Prozent des Übernachtungspreises vom Gast kassieren und an die Stadt abführen müssen.

20 deutsche Städte verlangen Bettensteuer

Mittlerweile sind nach Angaben des Dehoga 20 Städte dem Beispiel gefolgt, darunter seit 1. April 2012 Bremen. Dort beträgt der Steuersatz in einem Hotel mit mindestens vier Sternen drei Euro pro Übernachtung, in anderen Hotels zwei Euro, in Gasthäusern, Pensionen und auf Campingplätzen einen Euro.

Auch Hamburg will nach Angaben eines Sprechers im kommenden Januar nachziehen, dies habe vor kurzem der Senat beschlossen, die Bürgerschaft muss noch zustimmen. Geplant ist hier je nach Höhe des Übernachtungspreises eine Steuer zwischen 50 Cent und vier Euro.

Neben Köln und Bremen gibt es die Abgabe bislang laut Dehoga in Aachen, Bingen, Bochum, Darmstadt, Dortmund, Duisburg, Eisenach, Erfurt, Gera, Göttingen, Hildesheim, Jena, Lübeck, Moers, Oldenburg, Osnabrück, Suhl, Trier und Weimar.

In der Regel wird hier entweder ein bestimmter Prozentsatz erhoben – meist fünf Prozent des Übernachtungspreises oder pauschal zwischen einem und drei Euro pro Nacht.

Während die klassische Kurtaxe in Kurorten nur vom Hotelier eingezogen wird, aber vom einzelnen Gast zu zahlen ist, muss die Bettensteuer der Hotelier zahlen. Auch wenn es keine gesicherten Zahlen gibt: Jürgen Benad, Geschäftsführer des Dehoga-Bundesverbandes, geht davon aus, dass die meisten Betriebe die Bettensteuer auf den Zimmerpreis schlagen und nicht auf Gewinn verzichten.

Im Juli verhandelt das Bundesverwaltungsgericht

Weitere Städte – darunter Berlin, Heidelberg oder Frankfurt am Main diskutieren laut Dehoga über die Einführung einer City Tax. Dabei richten sich die Blicke der Bürgermeister und Kämmerer nach Leipzig. Dort verhandelt am 11. Juli das Bundesverwaltungsgericht. Den Richterspruch wollen wohl die meisten Kommunen abwarten, bevor sie eine Entscheidung treffen. Angerufen hat das Gericht der Dehoga.

Hintergrund ist, dass es unterschiedliche Rechtsprechung gibt: Während der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Bettensteuer in München als verfassungswidrig einstufte, entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz im Fall von Bingen und Trier genau andersherum.

Die Fronten sind klar: Auf der einen Seite steht der Dehoga, auf der anderen Seite die Städte. Der Verband geißelt die Abgabe als "kommunale Strafsteuer" und berichtet von teils deutlichen Rückgängen der Übernachtungszahlen.

"In Köln beispielsweise lag das Besucherplus im vergangenen Jahr unter dem Landesschnitt", sagt Benad. Der Vorsitzende des Landesverbandes Hessen, Eduard Singer, spricht in Darmstadt von einem Einbruch der Übernachtungszahlen von fünf Prozent.

"Wir kennen große Firmen, die konkret bei uns anfragen, in welchen Städten es die Steuer gibt und wo nicht", sagt Benad. Andere hätten konkrete Anweisungen an ihre Reiseabteilungen erlassen, Kongresse oder Übernachtungen auf Geschäftsreisen nur noch in City-Tax-freie Städte zu legen.

Auswirkungen der Abgabe lassen sich schlecht beziffern

"Der Hotelmarkt ist schwierig, da lässt sich selbst eine Preiserhöhung um fünf Euro kaum durchsetzen." Doch auch Benad gibt zu, dass sich die genauen Auswirkungen der Abgabe schlecht beziffern lassen.

Noch gar nichts spüren will die Stadt Bingen. Laut Sprecher Jürgen Port haben die Übernachtungszahlen 2011 weiter zugelegt. Die Abgabe in Bingen ist seit 2011 in Kraft, pro Übernachtung werden je nach Zimmerpreis zwischen einem und drei Euro fällig. Das Geld fließe in den Haushalt.

"Bingen hat viel in den Tourismus investiert und ist hierfür in Vorleistung getreten", begründet Port, warum sich der Stadtrat für die sogenannte Kulturförderabgabe entschieden hat.

Tourismusforscher Martin Lohmann vom Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa sieht die Angelegenheit differenziert. Während große Unternehmen Kongresse oder Geschäftsreisen umbuchten – "eine Art Trotzreaktion" – ließen sich Touristen nicht durch eine Steuer in Höhe von fünf Euro von einem Städtetrip abhalten.

"Im Endeffekt ist diese Steuer für den Reisenden ähnlich wie die Luftverkehrssteuer eine Nebensächlichkeit", sagt Lohmann. Allerhöchstens trinke er vielleicht abends dann ein Bier weniger.

Die Einnahmen sollen dem Tourismus zugute kommen

Doch wo genau landen die Einnahmen aus der Bettensteuer? In den meisten Städten gibt es zwar eine Absichtserklärung, dass das Geld dem Tourismus zugutekommt – Hamburg will beispielsweise Festivals, Ausstellungen oder Events fördern – doch in der Praxis dürfte das schwer umsetzbar sein.

"Steuern können nicht zweckgebunden für bestimmte Ausgaben vorgesehen werden", sagt Dehoga-Geschäftsführer Benad. So fließt das Geld überall erst einmal in den allgemeinen Haushalt.

Vor dem Bundesverwaltungsgericht argumentiert der Dehoga: "Die entscheidende Frage ist, ob Kommunen solche Steuern überhaupt verlangen dürfen", so Benad, das Grundgesetz stehe dem entgegen.

Obwohl im aktuellen Fall nur über Bingen und Trier entschieden werde, wird laut Benad vom Leipziger Richterspruch "Signalwirkung" ausgehen. "Die Diskussion in anderen Städten wäre schnell beendet und die City Tax kein Thema mehr."

Eine aktuelle Übersicht zur Bettensteuer hat der Dehoga zusammengestellt: www.dehoga.de

Quelle: dpa
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