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04.05.10

Kreuzfahrt

Geld zurück bei Routenänderung wegen Piraten

Ändert eine Reederei die Route ihres Kreuzfahrtschiffes wegen Piratenalarm, können Urlauber unter Umständen einen Teil des Reisepreises zurückfordern. In einem konkreten Fall sprach das Amtsgericht München einem Ehepaar 25 Prozent der Kosten zu – mehr hielt es allerdings nicht für angemessen.

dpa

An Bord eines Kreuzfahrtschiffes gilt es, einige Regeln zu beachten - zum eigenen Vorteil und um nicht unangenehm aufzufallen: Wer weiße Kleidung trägt, sollte damit niemals ans Heck gehen. Aus den Schornsteinen fliegen ständig kleine Rußpartikel, die auf hellen Kleidern schwarze Striche hinterlassen. Und die lassen sich sehr schwer wieder herauswaschen.

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Kreuzfahrtgäste können unter Umständen einen Teil des Reisepreises zurückfordern, wenn die Route wegen Piratengefahr deutlich geändert wurde. In einem konkreten Fall sprach das Amtsgericht München zwei Urlaubern 25 Prozent des Reisepreises zu (Az.: 281 C 31292/09). Auf das Urteil weist die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin hin.

In dem Fall ging es um eine dreiwöchige Kreuzfahrt von Südafrika entlang der ostafrikanischen Küste und durch das Rote Meer nach Genua in Italien. Wegen der Piratengefahr vor der Küste Somalias änderte die Reederei die Route des Schiffes und verzichtete auf ein Anlaufen der Häfen von Sansibar, Safaga und Soukhna, wo jeweils mehrstündige Landgänge geplant waren. Stattdessen machte das Kreuzfahrtschiff für fünf Stunden in Sharm-el-Sheikh auf der Sinai-Halbinsel fest. Wegen dieser Änderung verlangte ein Ehepaar den halben Reisepreis zurück.

Die Reederei hatte sich zwar das Recht auf eine Routenänderung vorbehalten. Jedoch sei dies nur zulässig, wenn die Gründe dafür erst nach dem Vertragsschluss mit den Passagieren eintreten, so die Kammer. In diesem Fall sei die Piratengefahr aber schon bekannt gewesen, als die Gäste ihre Buchungsbestätigung erhielten. Dass es trotzdem nur 25 statt 50 Prozent Reisepreisminderung gab, begründete das Gericht damit, dass das Programm und die Verpflegung an Bord des Schiffes nicht beeinträchtigt gewesen seien und die meisten Reisetage ohnehin auf See angesetzt waren.

Quelle: dpa/nic
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