Urteil
Wellen vor Seychellen sind kein Reisemangel
Die Reise auf die Trauminseln im Indischen Ozean war sehr teuer, doch am Badeort angekommen, war das Baden nicht möglich. Für die hohen Wellen vor den Seychellen kann ein Reiseveranstalter jedoch nicht verantwortlich gemacht werden, urteilte das Landgerichts Hannover. Lesen Sie, warum der Reisende das Nachsehen hatte.
Ein Familienvater aus Wiesbaden, der für 27.000 Euro zwei Wochen Seychellen-Urlaub gebucht hatte, wollte die Rückzahlung von einem Viertel des Preises vor Gericht erstreiten. Der Hauptgrund: Wegen des stürmischen Wetters seien Baden und Schnorcheln für ihn, seine Frau und seine Tochter unmöglich gewesen.
Damit habe sich jedoch nur "ein natürliches Risiko von Meer und Wetter verwirklicht, das vom Reisenden grundsätzlich hingenommen werden muss", argumentierte das Gericht.
Die 1. Zivilkammer des Landgerichts Hannover wies die Forderung des Klägers auch ab, weil der Reiseveranstalter im Katalog kein bestimmtes Wetter für das Inselparadies im Indischen Ozean verbindlich zugesichert hatte.
Es lasse sich auch nicht feststellen, dass die Reisezeit grundsätzlich ungeeignet zum Baden und Schnorcheln gewesen wäre, heißt es in der Urteilsbegründung.
Der Veranstalter einer Flugreise, der im Prospekt das allgemeine Klima einer Region beschreibt, habe keinen Einfluss auf Naturereignisse wie schlechtes Wetter. Der Kläger hatte sich nach Auskunft des Gerichts darauf berufen, dass Baden an seinem Urlaubsort unmöglich war.
Tatsächlich sei eine Minderung des Reisepreises in bestimmten Fällen durchsetzbar, zum Beispiel wenn ein Hotel anders als angegeben gar keinen Strand hat, erläuterte Gerichtssprecher Matthias Kannengießer. "Mir ist aber kein Fall von Haftung eines Reiseveranstalters wegen schlechten Wetters bekannt", sagte er (AZ: 1 O 209/07).
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