24.02.13

Luftfahrt-Sicherheit

Wie gefährlich ist eine Nagelschere im Flugzeug?

An Bord eines Flugzeugs können innerhalb der EU Maniküresets mit Nagelscheren und Feilen verkauft werden. Entscheidend ist die Sechs-Zentimeter-Klingen-Grenze. Das kann ins Auge gehen.

Foto: picture alliance / Romain Fellen

Eine Nagelschere mit einer Klinge unter sechs Zentimetern, ab dem Scharnier gemessen, ist laut EU-Verordnung an Bord eines Flugzeugs erlaubt
Eine Nagelschere mit einer Klinge unter sechs Zentimetern, ab dem Scharnier gemessen, ist laut EU-Verordnung an Bord eines Flugzeugs erlaubt

Eine Schere ist zu gefährlich für das Handgepäck im Flugzeug, aber harmlos genug, um sie an Bord an Passagiere verkaufen zu können. Klingt das logisch? Wohl kaum. Das meinte ein erstaunter Passagier auf einem Condor-Flug im Februar 2013 von Düsseldorf nach Gran Canaria, nachdem er mit Unbehagen an Bord beobachtet hatte, wie Passagiere Pediküresets mit Nagelscheren und Feilen kauften, die günstig im Bordverkauf angeboten wurden.

Dabei hat es sich, spätestens seit den verschärften Vorschriften nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001, unisono herumgesprochen, dass Messer und Scheren aus Sicherheitsgründen an Bord eines Passagierjets nichts zu suchen haben.

Das gilt übrigens weiterhin für Rasierklingen, Beile, Schwerter, Teppichmesser, Eispickel. Auf der Condor-Homepage heißt es denn auch fürsorglich: "Im Handgepäck sind außerdem spitze Gegenstände wie z. B. Messer oder Scheren verboten!" Mit Ausrufezeichen, wohlgemerkt.

Für den profitablen Bordverkauf gilt diese strenge Interpretation freilich nicht. Der Condor-Flugdienst-Sprecher verweist auf die gültige EU-Verordnung Nr. 185/2010 zur Luftsicherheit, die verbotene Sachen listet wie "alle spitzen oder scharfen Gegenstände, die schwere Verletzungen hervorrufen können".

Die Sechs-Zentimeter-Grenze

Danach sind ausdrücklich nur "Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen" verboten. "Die Nagelpflege-Utensilien, die das Necessaire enthält, das im Condor-Bordshop verkauft wird, richten sich natürlich nach dieser Verordnung", sagt der Sprecher.

Die Frage bleibt offen, ob eine Nagelschere unter sechs Zentimetern wirklich weniger gefährlich ist und nicht auch ins Auge gehen könnte. Das mochte niemand kommentieren. Das Luftfahrt-Bundesamt verweist auf die EU-Verordnung und die Bundespolizei. Die wiederum antwortet gar nicht.

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