24.11.12

Fluggastrechte

Airlines verweigern Schadenersatz in Millionenhöhe

Deutschen Flugreisenden stehen jährlich mehr als 600 Millionen Euro Entschädigung aufgrund gestrichener oder unpünktlicher Flüge zu. Doch Airlines mauern, lehnen die meisten Zahlungsaufforderungen ab.

Foto: picture alliance/dpa/Julian Stratenschulte

Schlechte Witterungsbedingungen, Streiks des Boden- oder Flugpersonals und technische Mängel am Flugzeug sind die häufigsten Ursachen dafür, dass Flieger nicht wie geplant abheben
Schlechte Witterungsbedingungen, Streiks des Boden- oder Flugpersonals und technische Mängel am Flugzeug sind die häufigsten Ursachen dafür, dass Flieger nicht wie geplant abheben

Bei massiven Flugverspätungen müssen Airlines ihren Passagieren nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Entschädigung zahlen.

Fluggäste hätten Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn sie aufgrund einer Verspätung ihres Fluges ihr Ziel mindestens erst drei Stunden später als geplant erreichten, erklärte das Gericht am 23. Oktober 2012 in Luxemburg.

Die Summe der Entschädigung liege je nach Entfernung bei 250 Euro, 400 Euro oder 600 Euro. (AZ C-581/10; C-629/10).

Das Verbraucherportal für Fluggastrechte, flightright.de, hat in den Wochen seit dem Urteil mal seine umfangreiche Flugdatenbank ausgewertet und kommt zu erstaunlichen Zahlen.

Millionen Passagieren steht Entschädigung zu

In Deutschland haben rund 1,3 Millionen Passagiere jährlich infolge von Flugverspätungen oder -ausfällen Anrecht auf eine Entschädigung, so Flightright – in ganz Europa sind es mehr als 8,8 Millionen Passagiere.

Im Durchschnitt, so hat das Verbraucherportal für Fluggastrechte ermittelt, stehen dem einzelnen Reisenden 400 Euro Entschädigung pro stark verspätetem oder gestrichenem Flug zu. Die Höhe der Entschädigung staffelt sich dabei nach der Flugdistanz und der Verspätungsdauer.

Deutsche Verbraucher haben pro Jahr auf knapp 665 Millionen Euro Entschädigung Anrecht; 94 Millionen Euro Schaden entstehen den Reisenden in Österreich und ungefähr 150 Millionen Euro in der Schweiz.

Schlechtes Wetter und technische Mängel

Schlechte Witterungsbedingungen, Streiks des Boden- oder Flugpersonals oder technische Mängel am Flugzeug sind die häufigsten Ursachen dafür, dass Flieger nicht wie geplant abheben. Mehr als 2,3 Millionen Linien- und Urlaubsflieger starten und landen jedes Jahr an deutschen Flughäfen.

Das Portal verweist auf die europäische Fluggastrechte-Verordnung 261/2004, die Reisenden eine Entschädigungszahlung durch die Fluggesellschaften als Wiedergutmachung für die Unannehmlichkeiten zuspricht, die durch unpünktliche oder gestrichene Flüge entstanden sind.

Anrecht auf Entschädigung

Knapp jeder hundertste Reisende hat der Auswertung von Flightright zufolge ein Anrecht auf diese Entschädigung. Vorausgesetzt, dass keine unvorhersehbaren Ereignisse wie Naturkatastrophen oder Streiks für die Unregelmäßigkeiten im Flugablauf verantwortlich waren.

"Bei technischen Defekten am Flugzeug ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, Ausgleichszahlungen zu leisten", sagt Marcus Schmitt, Geschäftsführer von Flightright. "Denn die Airline hat dafür Sorge zu tragen, dass die Maschinen optimal gewartet werden."

Allerdings würden sich viele Airlines nicht an die Verordnung der Europäischen Union halten – Entschädigungsanfragen "werden in 80 Prozent der Fälle von vornherein zurückgewiesen".

"Reisende erhalten oftmals standardisierte Ablehnungsschreiben", sagt Schmitt. "Die Airline erhofft sich, dass dadurch ein Großteil der Verbraucher abgeschreckt wird und nicht weiter auf die Entschädigungszahlung pocht."

Quelle: heg
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