17.09.12

Ryanair-Pannenserie

Flugangst reicht nicht für kostenloses Stornieren

Zum dritten Mal innerhalb von vier Tagen musste in Spanien eine Ryanair-Maschine außerplanmäßig landen. Das wirkt nicht gerade vertrauenserweckend – reicht aber nicht als Grund für eine Stornierung.

Foto: Infografik Die Welt

Ryanair sieht in den Zwischenfällen kein Warnsignal für die Sicherheit. Die ungeplanten Landungen seien vielmehr ein Zeichen, dass die Sicherheit oberste Priorität habe
Ryanair sieht in den Zwischenfällen kein Warnsignal für die Sicherheit. Die ungeplanten Landungen seien vielmehr ein Zeichen, dass die Sicherheit oberste Priorität habe

Die Pannenserie bei Ryanair dürfte viele Kunden beunruhigen – sie können gebuchte Flüge jetzt aber nicht aus Furcht vor einem Absturz kostenlos stornieren. "Angstgefühle helfen nicht", sagt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Am Sonntag war zum dritten Mal in vier Tagen ein Flugzeug der irischen Billig-Airline außerplanmäßig gelandet.

Ein Passagier brauche objektive Anhaltspunkte für ein Sicherheitsproblem, erklärt Degott. "Wenn ein Flug zum Beispiel verschoben und verschoben wird, es dauert und dauert, aber niemand sagt, was genau los ist, welches technische Problem es gibt – dann könnte ich als Gast sagen: Ich will nicht mehr fliegen. Denn die Unsicherheit ist nicht ausgeräumt worden."

Passagier muss nicht mit jeder Airline fliegen

Außerdem habe der Passagier immer das Recht, in einer Maschine der gebuchten Fluglinien oder deren Partnerairlines zu sitzen, sagt Degott. "Reiseveranstalter und Reisebüros sind verpflichtet, bei der Buchung oder rechtzeitig vor Abflug mitzuteilen, mit wem man fliegt." Wer ans Gate komme und dort ein Flugzeug einer anderen Airline vorfinde, müsse nicht einsteigen.

Grundsätzlich gilt laut Degott: "Fluggesellschaften, die ein EU-Land anfliegen, sind sicher". Es gibt eine ständig aktualisierte Blacklist der Europäischen Kommission, die Fluggesellschaften aufführt, die in den Ländern der Europäischen Union nicht starten und landen oder sie überfliegen dürfen.

Quelle: dpa/nics
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