20.04.12

Flamingo Air

Bei dieser Airline ist Sex an Bord erlaubt

Zwar erheben viele Fluggesellschaften bei Sex an Bord keine Strafen, doch gern gesehen wird so eine "Luftnummer" auf Flügen auch nicht. Doch es gibt eine Ausnahme: die Flamingo Air.

Foto: picture-alliance / PHOTOPQR/LE R
SAINT VALENTIN
Viele Passagiere träumen von Sex im Flugzeug. In den USA ist das möglich, legal und stressfrei

95 Prozent der Flugreisenden träumen von einem Schäferstündchen im Flugzeug, Das ergab 2011 eine zwar nicht repräsentative, aber durchaus glaubhafte Umfrage der Flugsuchmaschine skyscanner.de.

Doch nur die wenigsten Passagiere haben auch die Gelegenheit dazu, der Vollzug hängt ja nicht unwesentlich vom potenziellen Partner, von der Länge des Flugs und der Strenge des fliegenden Personals ab.

Sex an Bord – stressfrei

Dabei geht Sex über den Wolken auch ganz stressfrei und legal – für 425 Dollar bei der Charterfluggesellschaft Flamingo Air in Cincinnati im US-Bundesstaat Ohio.

Dauer des Vergnügens: 60 Minuten, abzüglich Start und Landung. Für den Preis ohne Steuern und Gebühren gibt es "Champagner, Schokolade, einen Vorhang und einen sehr diskreten Piloten", heißt es bei der Airline.

Pumps und Champagner-Korken

Allerdings berichtete bereits ein Flamingo-Air-Pilot, dass er einmal von einem Pumps-Absatz getroffen wurde und ein anderes Mal von einem Champagner-Korken.

Die Flüge werden zu 90 Prozent von Frauen gebucht, oft als Überraschung zum Valentinstag. Verheiratet muss man als Passagier nicht sein.

Flugzeug ohne Bordtoilette

Wer schon einmal solch ein Schäferstündchen hatte, darf sich dann als Mitglied im "Mile High Club (MHC)" ansehen – dabei sollte die Flughöhe mindestens eine nautische Meile, also 1852 Meter, betragen.

Als erstes "Mitglied" gilt der Pilot Lawrence Sperry, der von einem Abenteuer 1916 über New York berichtete – mit einer gewissen Mrs Polk. Einen tatsächlichen Club dieser Art gibt es indes nicht.

Wer lieber die heimliche Variante auf der Bordtoilette bevorzugt: Ausdrücklich verboten ist Sex an Bord deutscher Fluggesellschaften nicht. Es gilt aber, wenn man erwischt wird, als Verstoß gegen die guten Sitten.

Quelle: kir
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