Stiftung Warentest
20.06.12

Verkehrsrechtsschutz 19. Juni 2012, Finanztest 7/2012

Mehr drin als man denkt

Von 90 Verkehrsrechtsschutz-Versicherungen sind 29 empfehlenswert.

(ftd) Viele Verkehrsrechtsschutzversicherungen bieten nicht nur Schutz nach Autounfällen. Sie helfen auch bei Streit nach dem Autokauf oder nach Unfällen als Fußgänger oder Radfahrer. Die Zeitschrift Finanztest hat für ihre aktuelle Ausgabe 90 Tarife von 31 Anbietern geprüft. 29 Angebote sind empfehlenswert.

Die empfehlenswerten Angebote haben das breiteste Leistungsspektrum. Dazu gehört Rechtsschutz nach Unfällen und Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. Dieser deckt Streitigkeiten beim Autokauf, beim Leasing und mit der Werkstatt ab.

Pro Minute knallt es auf deutschen Straßen etwa vier bis fünf Mal. Wenn nicht klar ist, wer Schuld hat, geraten die Beteiligten oft in Streit. Dann hilft eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Sie übernimmt die Kosten für Anwalt und Gericht, wenn der Versicherte im Straßenverkehr oder rund ums Thema Auto für sein Recht kämpfen muss.

Die Angebote unterscheiden sich vor allem darin, welche Personen und wie viele Fahrzeuge mitversichert sind. Finanztest hat daher Tarife für Familien mit mehreren Autos getestet, Tarife für Familien mit einem Fahrzeug, für Singles mit einem Fahrzeug und für Personen ohne eigenes Kfz. Finanztest empfiehlt Tarife ohne Selbstbehalt.

Besonders günstig für Singles mit eigenem Auto ist der Tarif der BGV Badischen für 65 Euro im Jahr. Für Familien gibt es Angebote ab rund 80 Euro.

Was die Versicherung zahlt

Rechtsschutzversicherte gehen kein finanzielles Risiko ein, wenn ein Streit vor Gericht landet: Wenn sie recht bekommen, muss der Gegner die Kosten erstatten. Wenn sie vor Gericht unterliegen, zahlt die Versicherung die Kosten für Anwalt, Gericht und Gutachter. Die können sich schnell auf mehrere tausend Euro belaufen.

Der Rechtsschutz greift auch, wenn es nicht vor Gericht geht: Die Versicherer übernehmen die Kosten für die Arbeit des Anwalts, zum Beispiel den Schriftverkehr mit der Versicherung des Unfallverursachers.

Streit bei Autokauf und Reparaturen

Üblicherweise übernimmt die Versicherung die Kosten für Fälle, in denen der Geschädigte Schadenersatz fordert: für eine zerschrammte Stoßstange, einen abgerissenen Außenspiegel oder einen Totalschaden.

Viele Versicherungen greifen aber auch bei Auseinandersetzungen rund um den Autokauf und bei Streit mit der Werkstatt, zum Beispiel wegen einer überhöhten Rechnung.

Auch bei Ärger mit der Leasingfirma oder vertraglichen Querelen mit dem Mietwagenverleih springen Versicherungen ein. Alle von Finanztest empfohlenen Tarife gewähren diesen Schutz, da sie Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht bieten.

Wer versichert ist

Versicherer bieten Verkehrsrechtsschutz in verschiedenen Formen an, zum Beispiel als Rechtsschutz für die ganze Familie oder als Fahrer-Rechtsschutz. Den Fahrer-Rechtsschutz können Personen abschließen, die kein eigenes Fahrzeug haben. Die anderen Angebote schließen den Versicherungsschutz für ein Fahrzeug ein.

Je nach Lebenssituation bieten sich verschiedene Varianten an: Policen für Singles mit einem Fahrzeug und Policen für Familien mit einem oder mit mehreren Fahrzeugen.

Den größten Rundum-Schutz für relativ wenig Geld bietet der Verkehrsrechtsschutz für die Familie: Er schützt bei Rechtsstreitigkeiten nicht nur den Versicherungsnehmer selbst, sondern auch die anderen Familienmitglieder – egal, ob sie mit im Auto sitzen oder als Fußgänger oder Radler unterwegs sind.

Die Versicherung übernimmt auch die Kosten, wenn der Partner oder die Kinder im Bus oder der Bahn zu Schaden kommen. Manche Angebote schützen sogar die Eltern, wenn sie mit im Haus wohnen.

Rechtsschutz ohne Auto

Mit Fahrer-Rechtsschutzversicherung ist der Kunde als Fahrer eines jeden fremden Fahrzeugs versichert – egal, ob es gemietet oder von einem Freund geliehen ist. Mit Fahrer-Rechtsschutz ist der Versicherte auch als Fußgänger oder Radfahrer geschützt oder wenn er mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist.

Einen Nachteil hat der Fahrer-Rechtsschutz jedoch: Streit im Vertrags- und Sachenrecht schließen viele Versicherer aus. Gerade das kann ein Haken sein, wenn Versicherte Autos mieten oder beispielsweise Carsharing nutzen. Wer sich dann mit der Mietwagenfirma oder dem Carsharing-Anbieter streitet, muss seine Kosten selbst tragen.

Der ADAC und die Arag bieten Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht allerdings auch beim Fahrer-Rechtsschutz.

Finanztest-Tipps:

Entscheidung. Verkehrsrechtsschutz ist sinnvoll. Er bietet Schutz bei künftigem Rechtsstreit rund ums Auto oder nach Unfällen. Versichert sind auch Fußgänger und Radler. Vor allem Vielfahrer sind mit der Versicherung gut beraten. Wer kein eigenes Auto hat, aber trotzdem viel im Straßenverkehr unterwegs ist, fährt sicher mit dem Fahrer-Rechtsschutz.

Angebote. Die empfehlenswerten Tarife schützen Sie bei Streit nach Unfällen, aber auch wenn es Ärger beim Autokauf oder mit der Werkstatt gibt. Besonders günstig ist die BGV Badische für Singles, die Alte Leipziger für Familien mit einem Fahrzeug und die Örag für Familien mit mehreren Kfz.

Ohne Selbstbehalt. Finanztest empfiehlt Tarife ohne Selbstbehalt, denn der Preisvorteil der Tarife mit Selbstbehalt ist relativ gering.

Quelle: (ftd)