Irrtümer von Autofahrern 25. Mai 2012 | test 6/2012
Hupen erlaubt
Manche Irrtümer halten sich bei einigen Autofahrern hartnäckig.
Darf man auf der Autobahn stur die mittlere Spur nehmen? Oder mit Lichthupe und Blinker die Absicht zu überholen signalisieren? Darf man das Auto kostenlos abstellen, wenn der Parkautomat kaputt ist? Oder im Auto die Musik mal so richtig laut aufdrehen? Darf der Beifahrer aussteigen und auf der anderen Straßenseite eine Parklücke frei halten? Der Autofahrer-Alltag wirft manche Frage auf und einige Irrtümer halten sich hartnäckig.
Zum Beispiel das sture Verharren auf der Mittelspur: Ja, in Grenzen ist das erlaubt, erklärt die Stiftung Warentest. Auf dreispurigen Autobahnen ist das sonst übliche Rechtsfahrgebot erheblich gelockert. Personenwagen dürfen durchgängig auf der mittleren Spur bleiben, wenn rechts Autos sind – und sei es auch nur hin und wieder.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah kein Problem, als ein Auto drei Kilometer auf der Mittelspur blieb. Mit Tempo 100 war es genauso schnell wie der Verkehr rechts, überholte also nicht. Die Richter widersprachen der Ansicht, Pkw müssten schon dann nach rechts, wenn die Lücke so groß ist, dass sie dort 20 Sekunden weiterfahren können. Der Zeitraum sei wesentlich größer (Az. 2 Ss (OWi) 318/89).
Oder die Lichthupe: Wer überholen will, darf einen verträumten Vordermann damit aufwecken. Auch links zu blinken ist erlaubt, ebenso ein kurzes Hupsignal. Das gilt allerdings nur außerhalb geschlossener Ortschaften und auch nur, wenn der Gegenverkehr durch die Lichthupe nicht geblendet wird – und natürlich nur, so lange sich das Ganze im Rahmen hält. Wer allzu oft aufblinkt oder dicht auffährt, macht sich eventuell strafbar, denn die Grenze zur Nötigung ist schnell überschritten, berichtet die Zeitschrift test.
Verbreitet ist auch die Ansicht, man dürfe als Fußgänger eine Parklücke freihalten. Das Gegenteil ist der Fall: Vorrang hat nicht, wer die Parklücke zuerst sieht, sondern wer sie zuerst erreicht. Freihalten ist nicht erlaubt, so das OLG Hamm (Az. 4 Ss 445/80).
Aber Autofahrer, die einen Fußgänger aus der Parklücke drängeln, handeln riskant. Vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht zog ein Mann den Kürzeren, der einen Fußgänger dabei anfuhr, sodass er stürzte (Az. 2 St RR 239/94). Dagegen fand es das OLG Naumburg nicht verwerflich, dass ein Auto vorsichtig in langsamer Fahrt nach mehrfachem Anhalten eine Frau am Knie berührte, die erst dann die Parklücke freigab. Es habe keine erhebliche Gefahr bestanden (Az. 2 Ss 54/97).

