Stiftung Warentest
04.04.12

Paketzustellung 20. März 2012, Finanztest 4/2012

Riskant bei Privatpaketen

Nur Paketdienst DPD haftet, wenn Pakete beim Nachbarn verschwinden.

(ftd) Die Paketzustellung beim Nachbarn ist bequem, aber rechtlich riskant. Die Zeitschrift Finanztest hat für ihre aktuelle Ausgabe die Zustellregeln von zehn Paketdiensten gesichtet. Nur ein einziger, der Paketdienst DPD, verspricht anstandslos Ersatz, wenn das Paket weg ist.

Die "Ersatzzustellung" beim Nachbarn bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone. Klar ist nur der erste Schritt: Wenn der Paketbote die Sendung beim Nachbarn abgibt, muss er den Empfänger benachrichtigen. Das haben die Richter am Oberlandesgericht Köln entschieden (Az. 6 U 165/10).

Verschwindet die Sendung, ohne dass der Paketdienst die Benachrichtigung nachweisen kann, muss er ihren Wert bis zum Haftungshöchstbetrag ersetzen. Das sind bei den meisten Unternehmen mindestens 500 Euro, Sendungen mit höherem Wert können oft extra versichert werden.

Unklar ist dagegen, was geschieht, wenn der Adressat benachrichtigt wurde, das Paket aber beim Nachbarn verschwindet, beschädigt oder zerstört wird. Dann kommt es auf die Geschäftsbedingungen der Paketdienste an. Sie sind vor allem für Absender und Empfänger von Privatpaketen interessant. Auch für Kunden von Ladengeschäften, die sich etwas nach Hause schicken lassen, sind sie wichtig.

Onlineshopper und andere Versandhandelskunden sind besser dran. Sie müssen sich gar nicht erst mit dem Paketdienst herumstreiten. Für Käufer, die per Telefon, Internet oder Post etwas bestellt haben, gelten besonders verbraucherfreundliche Regeln: Der Händler hat den "Fernabsatzvertrag" erst erfüllt, wenn der Käufer die bestellte Ware erhalten hat – völlig unabhängig vom Paketdienst und seinen Bedingungen. Verschwindet ein Paket, muss der Händler erneut liefern.

Viele Versandhändler wollen das nicht wahrhaben. Sie versuchen, ihre Kunden an den Paketdienst oder den Nachbarn zu verweisen, der das Paket angenommen hat. Doch das müssen sich die Kunden nicht gefallen lassen. Sie sollten dem Unternehmen umgehend eine Frist für die Lieferung setzen und Schadenersatzforderungen ankündigen.

Privatpakete besonders riskant

Verschwindet ein Privatpaket, hat es der Adressat nicht so leicht. Ist dem Nachbarn ein Verschulden nachzuweisen, haftet dieser. Doch das ist selten. Wer aber steht dann für den Schaden gerade?

Die meisten Paketdienste sind dazu nicht bereit. Sie sehen ihren Job mit dem Abliefern der Sendung als erledigt an. Sie räumen sich in ihren Geschäftsbedingungen das Recht ein, Sendungen bei Nachbarn abzuliefern.

Wichtigste Ausnahme ist der DPD. Laut Geschäftsbedingungen liefert dieses Unternehmen das Paket stets in der Wohnung des Adressaten ab. Trotzdem geben DPD-Boten Pakete bei Nachbarn ab, wenn sie das für vertretbar halten. Der Unterschied zu den anderen Diensten: "Wenn das Paket in einem solchen Fall verlorengeht, zahlen wir Wertersatz bis zum Haftungshöchstbetrag", sagt Unternehmenssprecher Peter Rey. Das sehen die anderen nicht vor.

Finanztest-Tipps:

Privatpakete. Lassen Sie Privatpakete mit wertvollem Inhalt möglichst nur an den Adressaten persönlich, an seinen Haushalt oder Arbeitsplatz liefern.

Bestellung. Die Lieferung von Ware, die ein Kunde bei einem Händler bestellt, ist weniger riskant. Erst wenn er das Paket erhalten hat, ist der Kaufvertrag erfüllt. Deshalb ist die Annahme durch einen Nachbarn kein Problem.