Stiftung Warentest
04.04.12

Kontoauszug 20. März 2012, Finanztest 4/2012

Konto unter Kontrolle

Nicht jede Lastschrift ist korrekt. Kontoinhaber sollten Auszüge prüfen.

(ftd) Bankkunden müssen die Auszüge für ihr Girokonto sorgfältig kontrollieren, wenn sie vor Irrtümern und Betrügereien sicher sein wollen. Vorsicht ist zum Beispiel angebracht, wenn 0,01-Euro-Gutschriften auftauchen, warnt die Zeitschrift Finanztest in ihrer aktuellen Ausgabe.

Betrüger testen mit Mini-Überweisungen, ob es eine bestimmte Kontonummer wirklich gibt. Hat eine 1-Cent-Überweisung Erfolg, lohnt sich für Betrüger der Versuch, eine Lastschrift mit irgendeinem nichtssagenden Buchungstext einzureichen.

Den Ärger hat in solchen Fällen zunächst der Kunde, den Schaden aber in der Regel die Bank, die den Lastschriftauftrag entgegengenommen hat. Wenn Kontoinhaber eine unberechtigte Lastschrift bemerken, können sie die Buchung mindestens sechs Wochen lang stornieren lassen. Die Frist beginnt in der Regel am Quartalsende, so dass meist viel Zeit ist, das Geld zurückzuholen.

Bankkunden sollten aber nicht gleich jede rätselhafte Lastschrift vorschnell stornieren. Denn wer irrtümlich eine Lastschrift zurückgehen lässt, ist oft zu Schadenersatz verpflichtet. Er muss dann dem Auftraggeber der Lastschrift die Stornogebühren der Bank erstatten. Das sind meist 3 Euro. Er wird oft auch Verzugszinsen zahlen müssen.

Pauschale Beträge von 10, 20 oder gar noch mehr Euro, wie sie viele Unternehmen nach dem Platzen von Lastschriften kassieren wollen, müssen Kunden allerdings nicht zahlen. Solche Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam. Die Kunden müssen nur die tatsächlich angefallenen Gebühren ersetzen.

Was es mit einer Lastschrift auf sich hat, ist zuweilen nicht leicht herauszufinden. Der Name des Auftraggebers und der Buchungstext lassen oft nicht erkennen, wofür das Geld fällig ist. Oft hilft es weiter, den Auftraggeber in einer Internetsuchmaschine wie Google einzugeben.

Wer sich dann noch nicht sicher ist, ob eine Buchung berechtigt ist, sollte bei seiner Bank oder Sparkasse nachfragen. Sofern das Computersystem zusätzliche Daten parat hat, wird er die Auskunft meist mündlich und kostenlos erhalten.

Will der Kunde noch mehr wissen will, kann er die Bank beauftragen, alle Daten und Unterlagen zur Buchung herauszusuchen. Das kann allerdings teuer werden. Die meisten Banken rechnen in solchen Fällen nach Aufwand ab.

Finanztest-Tipps:

Lastschriften. Wenden Sie sich unverzüglich an Ihre Bank, wenn Sie falsche Lastschriften entdecken. Den klassischen Bankeinzug können Sie mindestens sechs Wochen lang stornieren lassen; die Frist beginnt in der Regel am Quartalsende. Auch unberechtigte Abhebungen am Geldautomaten hat die Bank zu stornieren. Nur wenn die Bank nachweisen kann, dass die Originalkarte mit Ihrer Geheimnummer verwendet wurde, müssen Sie selbst für den Schaden geradestehen.

Abbuchungsaufträge. Vermeiden Sie es, Vertragspartnern statt einer Einzugsermächtigung einen Abbuchungsauftrag zu erteilen. Sie können solche Buchungen anders als klassische Lastschriften nicht von der Bank stornieren lassen. Wie tückische Klauseln zu erkennen sind, erfahren Sie im Internet unter www.test.de/abbuchungsauftrag.