Mietkaution 14. Februar 2012, Finanztest 3/2012
Geld gegen Schlüssel
Die klassische Mietkaution ist meist besser als eine Bürgschaft.
(ftd) Eine Bürgschaft statt einer Kaution – dafür werben Versicherer stark. Doch die Kaution ist meist die bessere Lösung, urteilt die Stiftung Warentest in der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest. Die Tester beantworten wichtige Fragen für Mieter und Vermieter rund um das ewige Streitthema Mietkaution. Hier eine Auswahl:
Wie viel Kaution darf mein Vermieter maximal verlangen?
Drei Monatsnettokaltmieten. Als Nettokaltmiete bezeichnet man die Miete ohne die monatliche Vorauszahlung für die Heizkosten und sonstige Betriebskosten. Wenn Sie laut Mietvertrag zum Beispiel 800 Euro Kaltmiete pro Monat zu zahlen haben, kann der Vermieter 2 400 Euro verlangen. Sie dürfen in drei Monatsraten zahlen.
Was ist von den Kautionsversicherungen zu halten, die derzeit so stark beworben werden?
Die Angebote sind teuer. Die vier Versicherer im Test verlangen zwischen 480 und 590 Euro, wenn sie eine Kaution von 2 000 Euro für fünf Jahre Mietdauer absichern sollen. Kautionsversicherungen sind nichts anderes als Bürgschaften. Der Mieter bezahlt jährlich Beiträge dafür, dass der Versicherer dem Vermieter für drei Monatsmieten als Bürge zur Verfügung steht.
Kündigen Sie Ihre Wohnung und renovieren Sie nicht, obwohl Sie dazu verpflichtet sind, kann der Vermieter sich vom Versicherer Geld für die Handwerkerarbeiten auszahlen lassen. Die ausgezahlte Summe müssen Sie dem Versicherer anschließend erstatten.
Die für die Bürgschaft gezahlten Beiträge bekommen Sie nach dem Auszug nicht zurück. Zinsen gibt es auch nicht. Haben Sie genug Geld zur Verfügung, kommen Sie mit der Kaution günstiger weg.
Brauchen Sie doch eine Bürgschaft, fragen Sie besser bei den Banken an Ihrem Wohnort nach. Die Mietbürgschaften der Banken sind oft viel günstiger als die Versicherungen (siehe Tabelle).
Ist es gesetzlich vorgeschrieben, wie die Kaution angelegt werden muss?
Nein. Sie können mit dem Vermieter frei vereinbaren, wie das Geld angelegt werden soll und ob Sie oder ob er ein Konto dafür eröffnet. Meist will der Vermieter sich darum kümmern. Er ist verpflichtet, das Geld auf einem Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist anzulegen, und zwar getrennt von seinem Vermögen. Das Konto bekommt einen Vermerk, damit kein Gläubiger an das Geld kommt, wenn der Vermieter pleitegeht.
Kann die Kautionssumme nicht wenigstens auf ein besser verzinstes Tagesgeldkonto einer Direktbank?
Nein, meist geht das nicht. Sie als Mieter können kein Tagesgeldkonto dafür nehmen, weil die Banken die Verpfändung des Guthabens oft ausschließen. Und Ihr Vermieter kann ein Tagesgeldkonto nicht für die Kaution nutzen, weil die Direktbanken die Nutzung ihrer Tagesgeldkonten als Treuhandkonten in der Regel nicht erlauben. Nur auf einem Treuhandkonto ist die Kaution aber getrennt vom Vermögens des Vermieters angelegt.
Wie kann ich überprüfen, ob die Kaution insolvenzsicher angelegt ist?
Sie haben jederzeit das Recht, vom Vermieter einen Beleg über die insolvenzsichere Anlage der Kaution zu verlangen (Bundesgerichtshof, Az. IX ZR 132/06). Liefert der Vermieter den Nachweis nicht, können Sie Miete in Höhe der Kaution einbehalten, bis er seine Pflicht erfüllt hat.
Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen, wenn ich ausziehe?
Es gibt keine feste Frist. Der Vermieter hat die Kaution samt Zinsen zurückzuzahlen, wenn er keine Ansprüche mehr an Sie hat, also wenn zum Beispiel keine Betriebskostennachforderung mehr möglich ist.
Gibt es keine offenen Streitpunkte zwischen Ihnen beiden, sollten Sie die Kaution wenige Wochen nach Auszug wiederhaben. Mussten Sie in den Jahren zuvor immer Betriebskosten nachzahlen, kann sich die Auszahlung bis zu einem Jahr hinziehen.
Finanztest-Tipps:
Kaution. Stellen Sie sich darauf ein, dass der Vermieter Bargeld oder eine Überweisung als Kaution haben will. Das ist die Regel. Nur wenn er einverstanden ist, können Sie selbst das Geld auf einem Kautionskonto anlegen, das Sie dem Vermieter verpfänden. Die meisten Kautionskonten bringen derzeit nicht mehr als 0,5 Prozent Zinsen pro Jahr.
Bürgschaft. Haben Sie kein Geld für die Kaution, können Sie dem Vermieter eine Mietbürgschaft durch eine Bank oder Versicherung vorschlagen. Je nach Anbieter kostet das bis zu 5 Prozent der Bürgschaftssumme. Im Test waren Bankangebote meist viel günstiger als Versicherungen. Eine Bürgschaft kann auch eine Zwischenlösung sein.
Weitere Informationen: www.test.de/mietkaution
Dazu separat die Tabelle " Was Bankbürgschaften kosten"

