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ARCHIV - Das homosexuelle Paar Heinz Haare (l) und Reinhard Lüschow zeigen in ihrem Wohnzimmer in Hannover (Foto vom 07.07.2011) ihre Ringe. Eingetragene Lebenspartnerschaften müssen auch vom Ehegattensplitting profitieren können. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am 06.06.2013. Die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnern sei verfassungswidrig, hieß es. Foto: Julian Stratenschulte/dpa (zu dpa "Ehegattensplitting auch für eingetragene Partnerschaften" vom 06.06.2013) +++(c) dpa - Bildfunk+++


Peter Sibley (71) wohnt in einer Berliner WG für schwule Ältere. Er nutzt vor allem das Internet, um andere Schwule kennenzulernen


Endlich ehrlich zu seiner Liebe stehen: Darum geht es vielen Homosexuellen, die sich erst im Alter outen

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