Finanzierung
Zu hohe Gebühren für Kreditrückzahlung
Montag, 4. Mai 2009 11:28 - Von Richard HaimannBanken erheben eine "Vorfälligkeitsentschädigung", wenn Eigenheimbesitzer ihre Hypothekendarlehen vorzeitig zurückzahlen. Aber dies geschieht teilweise zu Unrecht, ergab eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Bremen. Damit werden Forderungen der EU-Kommission nach einer Abschaffung der Vorfälligkeitsentschädigungen bestätigt.
"Werden Immobilienkredite aus der Niedrigzinsphase der vergangenen Jahre vorzeitig abgelöst, haben Banken keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung", sagt Verbraucherzentralen-Finanzexperte Arno Gottschalk. Von Dezember 2004 bis Anfang 2007 lagen die Zinssätze für Hypothekenkredite mit zehnjähriger Festschreibung und 60-prozentigem Beleihungsauslauf zwischen 3,77 und 4,33 Prozent - und damit teilweise deutlich unter dem Niveau, das manche Eigenheimbesitzer etwa bei einer Rückzahlung im Januar 2009 vorfanden. Das heißt: "Die Institute konnten das vorzeitig zurückfließende Kapital sofort zu höheren Zinssätzen neu verleihen und dadurch ihren Gewinn steigern", sagt Gottschalk. Dennoch würden einige Banken versuchen, Vorfälligkeitsentschädigungen einzufordern, wenn derartige Kredite vor Ablauf der Zinsbindungsfrist zurückgezahlt werden.
BGH-Regeln für Rückzahlgebühr
Der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 81/89) hat bereits 1999 entschieden, dass Banken beim Errechnen der Vorfälligkeitsentschädigung einen zwischenzeitlichen Zinsanstieg zugunsten der Kunden berücksichtigen müssen. Damals machte das Gericht deutlich, dass Banken nur dann einen Entschädigungsanspruch haben, wenn sie tatsächlich einen Zinsschaden erleiden, weil sie das zurückgegebene Kapital nur zu geringeren Zinssätzen verleihen können. Hypo-Darlehen werden etwa bei längerer Arbeitslosigkeit oder im Scheidungsfall vorzeitig zurückgezahlt, wenn die Immobilie verkauft werden musste.
Die Verbraucherzentrale Bremen ist dabei erfolgreich gegen eine Bank vorgegangen, die bei der vorzeitigen Rückzahlung eines Hypothekendarlehens zu Unrecht eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben hatte. "Nachdem wir angekündigt hatten, den Vorfall der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu melden, zog das Institut seine Forderung sofort zurück", sagt Gottschalk.
In dem Fall war das Darlehen im Dezember 2005 mit einem Zinssatz von 4,38 Prozent aufgenommen worden. Bei der Rückzahlung am 30. Juni 2008 machte die Bank einen Zinsschaden von 1245 Euro geltend. "Dabei lagen die Zinsen für vergleichbare neue Immobilienkredite zu diesem Zeitpunkt bei annähernd 5,0 Prozent", erinnert sich Gottschalk. Die Prüfung der Verbraucherzentrale Bremen habe dann gezeigt, dass "die Bank tatsächlich nicht nur gar keinen Schaden, sondern sogar einen Vorteil von 1475 Euro aus der vorzeitigen Kreditablösung erzielen konnte".
Die EU-Kommission will seit Jahren Vorfälligkeitsentschädigungen abschaffen oder reduzieren. Einige Staaten sind dem nachgekommen: So hat die belgische Regierung die Höhe dieser Entschädigung auf maximal drei Monatszinsraten begrenzt, und in Italien wurden Vorfälligkeitsentschädigungen bei Immobiliendarlehen sogar verboten.
Deutsche Banken argumentieren, sie müssten dann Risikozinsaufschläge erheben, um sich gegen Zinsschäden bei vorzeitiger Rückzahlung zu sichern. Das würde Baugeld verteuern. "In keinem anderen europäischen Land verlangen Banken so hohe Vorfälligkeitsentschädigungen wie bei uns", sagt Frank-Christian Pauli (Verbraucherzentrale Bundesverband). Dies hätten Untersuchungen des Instituts für Finanzdienstleistungen gezeigt.
Danach fällt bei der vorzeitigen Ablösung eines Hypothekendarlehens über 100 000 Euro nach fünf Jahren in Deutschland im Schnitt eine Vorfälligkeitsentschädigung von 10 000 Euro an. In Belgien sind es nur 1460 Euro. Pauli: "Dabei sind die Zinssätze in diesen Ländern im langjährigen Vergleich teilweise deutlich niedriger als in Deutschland."
















Versicherungen
Gesundheitstests
Hotelsuche
Abo
Stadtplan
epaper
Archivsuche
Zeitung Heute
RSS
Newsticker
Video
TV-Programm
Events
Kino
Wetter
Gehaltsrechner
Börse
Branchenbuch
Kredit und Zinsen
Europa
Krankenkassen
Hilfe
Handelsregister
Leserbrief
Kontakt
Mobilportal
iPhone-/iPad-Apps
Heizölvergleich