Abonnenten-Login Serviceangebote der Berliner Morgenpost Specials der Berliner Morgenpost
04.05.09

Mietrecht

Zählt ein Dachgarten als Wohnfläche?

Bei älteren Mietverträgen dürfen Vermieter nach freiem Ermessen bis zur Hälfte einer Terrasse bei der Miete mitzählen. Diese Mieter haben keinen Anspruch darauf, dass Terrassen und Balkone nur mit einem Viertel der Fläche herangezogen werden, entschied der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 86/08).

Laut BGH-Urteil kann der Vermieter bei Mietverträgen, die vor 2004 geschlossen wurden, die Grundfläche einer Dachterrasse oder eines Balkons grundsätzlich "bis zur Hälfte" anrechnen, wenn es keine anderweitigen Absprachen mit dem Mieter gibt. Sieht jedoch der jeweilige Mietspiegel der Kommune nur eine Anrechnung zu einem Viertel vor, dann gelte diese "ortsübliche Sitte".

Zu Mietverträgen ab 2004 hat der BGH zwar keine Festlegung getroffen, weil das Gericht über einen Fall mit einem älteren Mietvertrag geurteilt hat. Mieter mit jüngeren Verträgen haben aber laut Wohnflächenverordnung in der Regel den Anspruch, dass Balkone und Terrassen nur mit einem Viertel in die Wohnflächenberechnung eingehen.

Ein Fall für Mietminderung

In dem entschiedenen Fall hatte eine Frau in Köln die Miete für ihre Maisonette-Wohnung gekürzt, weil zwei Dachterrassen zur Hälfte in die Flächenberechnung einbezogen waren. Sie war der Auffassung, dass maximal ein Viertel eingerechnet werden dürfe und kürzte ihre Miete. Die Wohnungsgröße wurde im Mietvertrag mit "circa 120 Quadratmetern" angegeben. Die drei Terrassen haben eine Größe von 25 und zweimal 20 qm.

Während Amts- und Landgericht Köln das Minderungsrecht der Mieterin bejahten, hob der BGH das Urteil auf und verwies den Fall wieder zurück in die Vorinstanzen. Die sollen jetzt klären, ob die Anrechnung der Terrassen zu einem Viertel ortsüblich ist.

Ein Mieter hat nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Az. VIII ZR 295/03, VIII ZR 133/03, VIII ZR 44/03, VIII ZR 192/03) generell ein Minderungsrecht, wenn die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche um mehr als zehn Prozent kleiner ist. Dann nämlich wird von einem Mangel gesprochen. Nach früheren Angaben des Deutschen Mieterbundes soll bei 80 Prozent der Wohnungen die im Mietvertrag angegebene Größe nicht stimmen.

Im Fall der Kölner Maisonette-Wohnung ergab sich diese Abweichung nur, wenn man die Balkone mit 25 Prozent ihrer Fläche in die Wohnfläche einrechnet.

Der Mieterbund zeigte sich enttäuscht. "Der BGH hat die alte Streitfrage, wie die Flächen von Terrassen und Balkonen bei der Berechnung der Wohnfläche anzusetzen sind, weitgehend offengelassen", erklärt Verbandsdirektor Lukas Siebenkotten. Für unzählige Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern über Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnungen, Wohnungsmängel und Mietminderungen bestehe damit nach wie vor keine Rechtssicherheit: "Wichtig ist das Urteil insbesondere für Mieter, deren Wohnung deutlich kleiner ist als im Mietvertrag ausgewiesen. Ergibt das korrekte Aufmaß eine Flächenabweichung von mehr als zehn Prozent, können Mieter die Miete kürzen und früher zu viel Gezahltes zurückfordern", sagt Siebenkotten.

Offene alte Streitfragen

Vertreter der Hauseigentümer halten dagegen: Der Bundesverband der deutschen Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) nannte das Urteil praxisgerecht. Hätte der BGH die Anrechnung nur zu 25 Prozent zugelassen, wäre es bei einer Vielzahl von Mietverträgen zum Streit über Mietminderung gekommen, sagt GdW-Chef Lutz Freitag. Christian Bruch vom BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen empfiehlt, "die Anrechnungsquote ausdrücklich im Mietvertrag zu regeln, um Unsicherheiten auszuschließen". "Mietvertragsparteien können folglich frei über den Umfang der Flächenanrechnung entscheiden", ist das Fazit des Haus-&-Grund-Rechtsexperten Kai Warnecke.

Leser-Kommentare
Die Technik der Kommentarfunktion "DISQUS" wird von einem externen Unternehmen, der Big Head Labs, Inc., San Francisco/USA., zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen, insbesondere darüber, ob und wie personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen

Die Moderation der Kommentare liegt allein bei MORGENPOST ONLINE.
Allgemein gilt: Kritische Kommentare und Diskussionen sind willkommen, Beschimpfungen / Beleidigungen hingegen werden entfernt. Wie wir moderieren, erklären wir in der Netiquette.
blog comments powered by Disqus
 
Top-Thema
Wendig: Dieses autonome Auto deutscher Forscher ("EO") parkt selbsttätig ein und dreht dabei seine Räder um 90 Grad
Die Geisterautos sind da

Diese Autos kommen ohne Fahrer aus

Video Nachrichten mehr
Assad-Regime Opferzahl nach Angriffen in Syrien steigt
Mitte Polizei sucht mit Bildern nach Angreifer vom Alex
Ausflugswetter Viel Sonne versüßt Deutschen das Pfingstfest
Käufersuche Eine Woche Galgenfrist für Schlecker
 
PromoTeaser_img.jpg
Urlaub an der See

Aktuelle Reisetipps für Ihren nächsten Deutschlandurlaub.mehr

Sommerkoll-klein.png
Sommer Trends

Lindner - Das sind die Sommer Trends 2012!mehr

bio10_onsite-teaser.jpg
Netzwerker

Für eine moderne Energieversorgung in Berlinmehr

 
Top Bildershows mehr
Jeden Tag

Kopfnoten für Politiker, Manager und Prominente

Blücherplatz

Karneval der Kulturen mit Straßenfest eröffnet

Willkommen in Berlin

Hurra, ich bin da! Das sind Berlins süße Babys

DFB-Bundesgericht

Hertha kämpft gegen Sturz in die Zweite Liga

In eigener Sache
Weitere Morgenpost Angebote