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Wann sich die freiwillige Abgabe rechnet

Eine freiwillige Steuererklärung rechnet sich in jedem Fall wenn - die Werbungskosten und Sonderausgaben über den Pauschbeträgen (920 beziehungsweise 36 Euro) liegen.

Eine freiwillige Steuererklärung rechnet sich in jedem Fall wenn

- die Werbungskosten und Sonderausgaben über den Pauschbeträgen (920 beziehungsweise 36 Euro) liegen.

- außergewöhnliche Belastungen - etwa Unterhaltsleistungen an bedürftige Angehörige oder etwa ein Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag - geltend ...

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