Wann sich die freiwillige Abgabe rechnet
Montag, 2. Juni 2008 11:43Eine freiwillige Steuererklärung rechnet sich in jedem Fall wenn - die Werbungskosten und Sonderausgaben über den Pauschbeträgen (920 beziehungsweise 36 Euro) liegen.
Eine freiwillige Steuererklärung rechnet sich in jedem Fall wenn
- die Werbungskosten und Sonderausgaben über den Pauschbeträgen (920 beziehungsweise 36 Euro) liegen.
- außergewöhnliche Belastungen - etwa Unterhaltsleistungen an bedürftige Angehörige oder etwa ein Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag - geltend ...
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