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Familie

BHG macht Druck auf Alleinerziehende

Der Bundesgerichtshof verpflichtet geschiedene Alleinerziehende mit einem Grundschulkind in aller Regel zum Vollzeitjob, wenn für das Schulkind eine Betreuungsmöglichkeit besteht. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil hervor.

Die Mutter einer Zweitklässlerin arbeitete halbtags und hatte von ihrem Ex-Mann zusätzlich Unterhalt von 440 Euro monatlich erhalten. Wegen des geänderten Scheidungsrechts wollte der Ex-Mann keinen Unterhalt mehr an die Mutter bezahlen und erhob Abänderungsklage. Das Amtsgericht Grevenbroich und das Oberlandesgericht Düsseldorf lehnten di...

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