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Leserbriefe

"Peter Sodanns Nominierung beschädigt Präsidentenamt"

Peter Sodann war 1961 in der DDR zu zwei Jahren Haft verurteilt und hat davon neun Monate abgesessen. Der Rest ist ihm - damals durchaus unüblich - auf Bewährung geschenkt worden. Offensichtlich dauert seine Bewährungszeit bis heute an, ansonsten müsste er umgehend auf die Couch.

Wer Anfang der 60er den DDR-Knast erleben durfte, die Verbrechen der SED über 40 Jahre realisiert hat und immer noch von seiner Liebe zum Sozialismus faselt, an dem dürfte allerdings der beste Therapeut scheitern.

Wes Geistes Kind der Mann ist, belegen außerdem seine unqualifizierte Attacke gegen Marianne Bir...

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