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Wohnung

Neue Fenster, aber schlechter Schallschutz

Modernisiert der Vermieter eine Wohnung, muss er geltende technische Normen einhalten. Wenn nicht, kann darin ein Wohnungsmangel liegen, dessen Beseitigung der Mieter verlangen kann. So jedenfalls entschied das Landgericht Berlin (Az. 67 S 64/07).

Wie der Anwalt-Suchservice (Köln) berichtet, hatte der Vermieter einer Altbauwohnung Kastendoppelfenster durch neue Isolierglasfenster ersetzen lassen. Dadurch sollte laut mit dem Mieter getroffener Modernisierungsvereinbarung auch ein verbesserter Schallschutz erreicht werden. Nach dem Fenstereinbau stellte der Mieter jedoch f...

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