Nachmieter haftet nicht für Schäden hinter alter Holzdecke
Mittwoch, 16. Juli 2008 03:18Nachmieter haftet nicht für Schäden hinter alter Holzdecke
Schäden, die durch eine vom Vormieter übernommene Holzdecke verdeckt wurden, muss ein Nachmieter nicht beseitigen. Zu diesem Urteil kam das Amtsgericht Köln (Az. 201 C 99/07), berichtet der Anwalt-Suchservice. Eine vom Vormieter übernommene "Rückbaupflicht" gehe nic...

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