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Mieter darf nicht eigenmächtig Wände versetzen

Innerhalb gewisser Grenzen hat ein Mieter das Recht, seine Wohnung so zu gestalten, wie es ihm beliebt. Bricht er jedoch eigenmächtig Wände durch und reißt einen bestehenden Kachelofen ab, so muß er nach Information des LBS-Infodienstes Recht und Steuern mit einer fristlosen Kündigung rechnen. (Amtsgericht Neukölln, Aktenzeichen 8 C ...

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