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Mietrecht

Erst zahlen bei konkurssicherer Kaution

Der Bundesgerichtshof hat die Mieterrechte im Zwangsverwaltungsverfahren gestärkt: "Mieter dürfen gegenüber dem Zwangsverwalter ihre Mietzahlungen stoppen, bis der die Mietkaution konkursfest angelegt hat - damit ist die Mietkaution im Fall einer Vermieterinsolvenz spürbar sicherer geworden", berichtet der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten von einer Entscheidung des BGH (Az. VIII ZR 336/08).

Der Vermieter hatte in dem Fall die vom Mieter gezahlte Kaution nicht, wie es das Gesetz vorschreibt, von seinem Vermögen getrennt auf einem Sonder- oder Treuhandkonto angelegt. Später wurde über das Vermögen des Vermieters das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Zwangsverwalter vom Gericht bestellt. Der Zwangsverwalter, der di...

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