Logo der Berliner Morgenpost
http://www.morgenpost.de/printarchiv/immobilien/article1164304/Kein_Schadenersatz_nach_Sturz_wegen_Spinnen_Schrecks.html
twitter Facebook StudiVZ/MeinVZ
Link in E-Mail oder Instant-Message einfügen close

Urteil

Kein Schadenersatz nach Sturz wegen Spinnen-Schrecks

Die Begegnung mit einer Spinne gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, das jeder selbst tragen muss. Wer in einem Haus wegen einer Spinne vor Schreck stürzt, kann daher von der Hausreinigung keinen Schadenersatz verlangen, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 7U 58/09).

Die Klägerin hatte vom Hausmeister vergeblich Schadenersatz und 6000 Euro Schmerzensgeld verlangt, wie die Deutsche Anwaltsauskunft berichtet.

Die Frau wollte ins Auto steigen, als sich in Kopfhöhe eine dicke Spinnen am Faden abseilte. Sie trat reflexartig zurück und verlor das Gleichgewicht. Beim Sturz brach sie sich...

Anzeige
Anzeige
Sonderveröffentlichungen
Mobil-Magazin
Anzeige
Video-Nachrichten aus Berlin
Video Ausstellung
Ausstellung
Gerhard Richter in Berlin
Die Zeitung
Premium Inhalte
Berliner Morgenpost Apps
Anzeige
Eine exklusive Auswahl persönlicher Geschichten aus unserer Serie „Berliner Spaziergänge“ von 60 Prominenten wie Iris Berben, Diane Kruger, David Garrett, Thomas Demand, Heinz Buschkowsky, Nicolas Berggruen und Berliner Sportgrößen
Ab jetzt im Handel erhältlich oder direkt bestellen unter:
*zzgl. 3,90€ Versandkosten für Nichtabonnenten
**Kostenlos aus dem deutschen Festnetz
Das ist Berlin - die Filme
Video Das ist Berlin
Das ist Berlin
Berliner Morgenpost Kino-Spot