Urteil
Kein Schadenersatz nach Sturz wegen Spinnen-Schrecks
Samstag, 5. September 2009 02:36Die Begegnung mit einer Spinne gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, das jeder selbst tragen muss. Wer in einem Haus wegen einer Spinne vor Schreck stürzt, kann daher von der Hausreinigung keinen Schadenersatz verlangen, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 7U 58/09).
Die Klägerin hatte vom Hausmeister vergeblich Schadenersatz und 6000 Euro Schmerzensgeld verlangt, wie die Deutsche Anwaltsauskunft berichtet.Die Frau wollte ins Auto steigen, als sich in Kopfhöhe eine dicke Spinnen am Faden abseilte. Sie trat reflexartig zurück und verlor das Gleichgewicht. Beim Sturz brach sie sich...

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