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Recht

Schufa-Urteil: Inkassodienst muss Eintrag wieder löschen

Eine Berliner Maklerin errang vor dem Landgericht Berlin (Az. 9 O 21/09) einen Sieg gegen ein Inkassounternehmen, das wegen ausstehender 431 Euro einen Schufa-Eintrag veranlasst hatte, berichtet der Finanzdienst Gomopa.net.

Das Gericht verdonnerte den Inkassodienst, den Schufa-Eintrag sofort löschen zu lassen, bei Wiederholung drohe ein Zwangsgeld von bis zu 250 000 Euro. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass die Frau dem Inkassodienst keine Einwilligung zur Weiterleitung personenbezogener Daten erteilt hatte und der Eintrag für die Frau hohe Nachte...

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