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Arbeitslose bekommen Extra-Renovierungsgeld
Samstag, 24. Januar 2009 02:08
Unterkunft
Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen regelmäßige Schönheitsreparaturen in ihrer Mietwohnung nicht von ihrer Regelleistung bezahlen. Laut Urteil des Bundessozialgerichts (Az. B 11b AS 31/06 R) gehört dies zu den Unterkunftskosten, die die Arbeitsgemeinschaften zusätzlich zu erstatten...

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