Gesetze
Rauchverbot auch vor der Kneipentür
Donnerstag, 10. Juli 2008 03:10 - Von Sabine FlatauMeilenweit für eine Zigarette gehen: Der alte Werbespruch bekommt für die Kneipengäste im Kudamm-Karree eine neue Bedeutung - wenn sie "mal eine rauchen wollen".
Denn selbst, wenn sie vors Lokal treten, dürfen sie sich noch nicht die Zigarette anzünden. Weil sie dann immer noch in der Passage sind. Auch dort gilt das Rauchverbot. Die Raucher müssten bis auf die Straße gehen - oder das Verlangen unterdrücken. Oder die Kneipe meiden.
Eine vertrackte Lage für Gastwirt Reginald Schü...
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