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Rechtsstreit

Gericht: Räumung des Hauses Yorckstraße 59 war unzulässig

Während über die Zukunft des Hauses Bethanien am Mariannenplatz und seiner Besetzer heftig gestritten wird, ist ein jahrelanger Rechtsstreit um die Räumung eines anderen besetzten Objektes jetzt zu Ende gegangen.

Am Montag entschied das Kammergericht in dritter und letzter Instanz, dass die Räumung des Hauses an der Yorckstraße 59 im Juni 2005 unzulässig war. Auch die nach der damaligen Räumung beantragten Strafbefehle gegen 60 Bewohner des Hauses und etwa 90 Sympathisanten wegen Hausfriedensbruchs seien ungültig.

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Das linksalternative "Wohn- und Kulturprojekt Yorck 59" sorgte 2005 für Schlagzeilen. Hauptmieter des Hinterhauses des Gebäudes war ein gemeinnütziger Verein. Der wiederum hatte die vier Etagen an 60 Personen untervermietet. Nachdem der Eigentümer des Gebäudes 2003 Pleite gegangen war, verkaufte die Gläubigerbank das Haus an einen Investor, der prompt die Miete verdoppelte. Als die Mieter sich weigerten, dies zu bezahlen kam es zum Konflikt.

Der neue Eigentümer erwirkte einen Räumungstitel gegen den Hauptmieter des Hinterhauses und ließ es mit Hilfe der Polizei räumen. Unberechtigt, befanden jetzt die Richter. Nach ihrer Ansicht hätten neben dem Räumungstitel gegen den Hauptmieter auch rechtsgültige Titel gegen alle 60 Untermieter vorliegen müssen. Eine Rückkehr der Mieter ist trotz dieser Entscheidung ausgeschlossen.hhn

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