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Grundstück am Hackeschen Markt bleibt Eigentum des Landes

Das "Zwirngrabendreieck" genannte Grundstück vor dem S-Bahnhof Hackescher Markt bleibt komplett Eigentum des Landes Berlin. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage einer Erbengemeinschaft zurückgewiesen, in der es um die Rückübertragung des 536 Quadratmeter großen Areals inmitten des Platzes ging.

Wie der Vorsitzend...

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