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Urteil: Mieter müssen Kabelanschluß dulden

Mieter müssen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) die Einbauarbeiten für einen Kabelanschluß auch dann dulden, wenn sie bereits das terrestrische Digitalfernsehen (DVB-T) empfangen. Ein Kabelanschluß sei objektiv betrachtet eine Verbesserung der Wohnqualität, hieß es in dem Urteil der Karlsruher Bundesrichter. Der Mi...

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