Kündigung von Altenpflegerin rechtens
Dienstag, 10. Juni 2008 07:52 - Von Isabell JürgensDie fristlose Kündigung einer Altenpflegerin, die mehrfach auf Mißstände im Wohnpflegezentrum Reinickendorf hingewiesen und eine Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber erstattet hatte, ist rechtens.
Die fristlose Kündigung einer Altenpflegerin, die mehrfach auf Mißstände im Wohnpflegezentrum Reinickendorf hingewiesen und eine Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber erstattet hatte, ist rechtens. Das hat das Landesarbeitsgericht gestern entschieden.
In der Urteilsbegründung führte die Richterin aus, daß die Strafanzeige de...
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