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Liberalisierung bei islamischen Bestattungen

Der Senat will Bestattungen nach islamischer Tradition erleichtern. Eine entsprechende Novelle des Bestattungsgesetzes von 2004 werde derzeit geprüft, teilte die zuständige Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz gestern auf eine Kleine Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus mit.

Der Senat will Bestattungen nach islamischer Tradition erleichtern. Eine entsprechende Novelle des Bestattungsgesetzes von 2004 werde derzeit geprüft, teilte die zuständige Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz gestern auf eine Kleine Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus mit. Dabei geht es um die Zulässigkeit von Begräbnissen in einem Leichentuch ohne Sarg und vor der bisher gültigen Zwei-Tages-Frist.

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Nach gegenwärtiger Rechtslage dürfen Bestattungen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden, unter anderem um einen Scheintod auszuschließen. Zudem müssen die Leichen eingesargt zum Friedhof befördert und dort auch in einem Sarg bestattet werden. Nach islamischer Tradition soll der Tote in ein Leinentuch gehüllt möglichst noch am Sterbetag beigesetzt werden, um jede Geschäftigkeit angesichts des Todes zu unterbinden. Neben Berlin legen Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein die 48-Stunden-Bestattungsfrist bisher sehr streng aus. epd

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