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Justiz

Kein Prozess gegen BSR-Vorstand

Der Finanzvorstand der Berliner Stadtreinigung (BSR), Lothar Kramm, muss sich nicht vor Gericht wegen Bestechlichkeit verantworten. Die zuständige Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts hat den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Kramm und einen weiteren 62 Jahre alten Angeschuldigten abgelehnt. Dies teilte das Landgericht gestern mit.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Finanzvorstand vor, in insgesamt acht Fällen im Zeitraum von März 2005 bis Februar 2007 Betriebsgeheimnisse im Zusammenhang mit der Ausschreibung der Erneuerung der Restmüllverbrennungsanlage Ruhleben an den anderen Angeschuldigten, einen auf diesem Gebiet tätigen Lobbyisten, weitergegeben zu ha...

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