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Abgeordnetenhaus

Kinderrechte in Verfassung verankert

Berlin sichert künftig allen Kindern Schutz vor Gewalt und Vernachlässigung per Landesverfassung zu. Das Abgeordnetenhaus nahm gestern mit der nötigen Zweidrittelmehrheit neugefasste Kinderrechte in die Berliner Verfassung auf.

Damit werde klargestellt, dass sowohl Eltern als auch der Staat ihre Entscheidungen am Kindeswohl ausrichten müssten, hieß es. Nur die FDP lehnte den entsprechenden Antrag ab, da eine Verfassungsänderung allein verwahrlosten Kindern nichts nutze. Die Verfassung wird um folgende Sätze ergänzt: "Jedes Kind hat ein Recht auf ...

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