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Untersuchungshaft

Zwei Stunden Besuch - im Monat

Am 1. Januar tritt in Berlin das Gesetz zur Regelung der Untersuchungshaft in Kraft. Zum ersten Mal werden darin die Rechte von Untersuchungshäftlingen geklärt. "Das ist ein Jahrhundertgesetz", sagt das Vorstandsmitglied der Berliner Rechtsanwaltskammer, Ulrike Zecher.

Die wichtigste Regelung besteht darin, dass kein Untersuchungshäftling künftig mehr ohne rechtlichen Beistand eingesperrt werden darf. Demnach ist die Mitwirkung eines Verteidigers sofort gesetzlich vorgeschrieben, sobald die U-Haft von einem Richter angeordnet wird. Außerdem sind die Besuchszeiten nun per Gesetz vorgeschrieb...

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