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Urteil

Geldstrafe für Ex-Terroristin Inge Viett

Die frühere RAF-Terroristin Inge Viett ist wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 225 Euro verurteilt worden. Die 65-Jährige stand vor dem Amtsgericht Tiergarten, weil sie am 20. Juli 2008 versucht haben soll, einen Festgenommenen zu befreien. Ausgangspunkt war eine Demonstration gegen das erste öffentliche Gelöbnis der Bundeswehr vor dem Reichstagsgebäude.

Das Gericht war nach der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass Viett "geringen" Widerstand leistete, als sie von zwei Beamten zur Personalienfeststellung zu einem Polizeifahrzeug gebracht werden sollte. Sie habe sich dabei gegen die Laufrichtung gestemmt und nicht kooperiert, hieß es in der Urteilsbegründung.

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