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Urteil

Taxifahrer verlieren im Streit um Tegel

Das Verwaltungsgericht hat gestern den 50-Cent-Zuschlag am Flughafen Tegel als rechtmäßig eingestuft. Eilanträge von Taxiunternehmen, die den Zuschlag ablehnen, wurden von den Richtern zurückgewiesen.

Die Berliner Flughafengesellschaft (BFG) oder von ihr beauftragte Firmen seien berechtigt, für die Benutzung des dortigen Taxennachrückplatzes ein Entgelt in Höhe von 50 Cent pro Fahrt zu kassieren, um damit eine Qualitätssicherung - beispielsweise Fremdsprachenkenntnisse der Fahrer oder bargeldlose Zahlungsmöglic...

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