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Urteil

Geldstrafe für NPD-Chef bestätigt

Das Berliner Landgericht hat gestern eine Verurteilung des Berliner NPD-Chefs Jörg Hähnel wegen Billigung von Straftaten bestätigt.

Hähnel muss jetzt wegen seines geringen Einkommens 3000 Euro statt 4500 Euro zahlen, die das Amtsgericht in erster Instanz festgesetzt hatte. Der Landesvorsitzende der rechtsextremen Partei hatte nach Überzeugung der Berufungskammer in einer Rede im Juni 2006 die Tötung der Arbeiterführer Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht im Januar 1919 als "entschlossene Tat" gewürdigt.

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Das Gericht stellte klar, dass der 34-jährige Hähnel mit der Billigung eines Verbrechens die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten hat. Die Staatsanwaltschaft forderte wie schon im ersten Prozess im Oktober 2008 sechs Monate Gefängnis mit Bewährung und 1000 Euro Geldbuße.

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