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Stadtentwicklung

Tempelhof-Volksbegehren mit Abstrichen zulässig

Der Berliner Senat hat gestern grundsätzlich das Volksbegehren "Für das Weltkulturerbe Tempelhof und mehr Transparenz" zugelassen. Entscheidende Passagen zur Erhaltung des Flugverkehrs aber wurden gestrichen.

Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) begründete dies mit einem Verstoß gegen die Verfassung von Berlin, wonach Volksbegehren innerhalb einer Wahlperiode zu einem Thema nur einmal zulässig sind.

Die Forderung nach Erhaltung Tempelhofs als Flughafen und die Forderung, der Flughafen dürfe als solcher nicht planungsre...

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