Verkehrssünder
Fahrzeughalter soll für geblitzten Raser zahlen
Wenn sich der tatsächliche Fahrer eines geblitzten Autos nicht ermitteln lässt, will der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft künftig den Besitzer des Wagens zur Kasse bitten.
Angesichts der geplanten Reform der Verkehrssünderdatei fordert der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, die Einführung der "Halterhaftung". Das berichtet die "Bild"-Zeitung.
"Die Fahrzeughalter sollen für geblitzte Raser zahlen, wenn die tatsächlichen Fahrer nicht ermittelt werden können", zitiert die Zeitung Wendt. Bisher können Fahrzeughalter eine Strafe umgehen, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass sie selbst am Steuer des Wagens saßen. Daher kommen laut Wendt 50 Prozent der geblitzten Raser unerkannt davon. Die "Halterhaftung" gilt bereits in Österreich und in den Niederlanden.
Die Reform sieht nach Informationen des "Spiegels" außerdem vor, dass notorische Verkehrssünder künftig Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister nicht mehr durch freiwillige oder angeordnete Nachschulungen abbauen können.
Bisher können Autofahrer, die durch Rasen, Rotlichtsünden oder andere Verkehrsverstöße viele Eintragungen angehäuft haben, ihren Kontostand mit einer kostenpflichtigen Schulung um bis zu vier Punkte verringern. Die Nachschulungen, an denen im Jahr 2010 rund 120.000 Autofahrer teilnahmen, sollen weiterhin angeordnet werden können.
Nach der Reform soll ein Verkehrsverstoß mit maximal zwei Punkten bestraft werden. Der Führerschein kann dann bei 8 statt bisher bei 18 Punkten entzogen werden.
Widerstand gegen die Reform kommt von den deutschen Fahrlehrern. "Die künftige Höchstgrenze von acht Punkten kann man mit der neuen Regelung viel schneller erreichen", klagte der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF), Gerhard von Bressensdorf, dem Nachrichtenmagazin "Focus". Auch forderte er eine größere Differenzierung der Punktestrafen. Gefährliche Delikte müssten deutlich härter geahndet werden als kleinere Verkehrssünden.
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