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10.02.12

Lebenslang

Höchststrafe für Frankfurter Flughafenattentäter

Arid U. ist nach dem Anschlag auf US-Soldaten zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Tat gilt als erster islamistischer Anschlag in Deutschland, der nicht verhindert wurde.

dapd/DAPD

Mit Kopfschüssen hat er im März 2011 zwei US-Soldaten aus nächster Nähe getötet. Zwei andere ...

5 Bilder

Der islamistisch motivierte Todesschütze vom Frankfurter Flughafen ist wegen des tödlichen Anschlags auf US-Soldaten zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt sprach Arid U. des zweifachen Mordes und dreifachen Mordversuchs für schuldig.

Das Attentat vom 2. März 2011 gilt als der erste islamistische Anschlag in Deutschland, der nicht verhindert werden konnte.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass U. zwei US-Soldaten mit Kopfschüssen getötet und zwei andere schwer verletzt hat. Als er auf einen fünften Soldaten zielte, versagte seine Pistole. Der Staatsschutzsenat stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung bereits nach 15 Jahren praktisch ausschließt. Die Richter folgten damit dem Antrag der Bundesanwaltschaft.

Der 22 Jahre alte U. nahm den Urteilsspruch mit verschränkten Armen und äußerlich regungslos auf. Ihm droht nach der Haft die Abschiebung ins Kosovo, weil er nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hat.

Die US-Soldaten waren in Frankfurt gelandet. Vor dem Terminal wartete ein Bus, um sie zur Luftwaffenbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz zu bringen. Von dort aus sollte es weiter zum Einsatz in Afghanistan gehen. Der Täter wartete, bis die unbewaffneten Soldaten in den Bus eingestiegen waren und schoss dann in dem engen Gang auf sie.

Die Anklage hatte sich überzeugt gezeigt, dass U. mit der Tat seinen persönlichen Beitrag zum Dschihad (Heiligen Krieg) leisten wollte. Er habe sich zum "Herrn über Leben und Tod gemacht" und seine Opfer willkürlich ausgesucht.

Die Bundesanwaltschaft ging auch davon aus, dass U. ein Einzeltäter war, der sich über das Internet radikalisiert hat. U. selbst hatte vor Gericht gestanden. "Ich musste etwas tun und habe geglaubt, dass es keine Alternativen dazu gibt", versuchte er seine Tat zu erklären.

Quelle: dpa/jm
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