Abonnenten-Login Serviceangebote der Berliner Morgenpost Specials der Berliner Morgenpost
10.02.12

Internet-Piraterie

Acta-Abkommen - Deutschland unterschreibt nicht

Mit dem Acta-Abkommen soll das internationale Vorgehen gegen Produktpiraterie und der Schutz der Urheberrechte vereinheitlicht werden. Doch das Regelwerk ist umstritten. Deutschland verweigert seine Unterschrift - vorerst.

Screenshot

Google platzierte unter seinem Suchfenster den Link zu einer Online-Petition gegen das Gesetz. Für Nutzer in den USA war das bekannte Google-Logo mit einem schwarzen Viereck verdeckt.

15 Bilder

Deutschland wird das internationale Urheberrechtsabkommen Acta nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa vorerst nicht unterzeichnen. Das Auswärtige Amt habe die bereits erteilte Weisung zur Signierung des umstrittenen Vertragswerks wieder zurückgezogen, verlautete am Freitag aus Regierungskreisen.

Das "Anti-Counterfeiting Trade Agreement" (Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen) wurde im Januar 2012 von der EU, aber noch nicht von allen Mitgliedsstaaten unterzeichnet. Der auf Initiative der USA und Japans ausgehandelte Vertrag regelt unter anderem die "Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld".

Deutschland habe den Vertrag nur aus formalen Gründen noch nicht mit unterzeichnet, hieß es im Auswärtigen Amt.

Weltweit haben Netzaktivisten für Samstag zu Demonstrationen gegen das umstrittene Abkommen aufgerufen, weil sie unter anderem Einschränkungen des Internets befürchten.

Was heißt und ist Acta?

Die Abkürzung Acta steht für "Anti-Counterfeiting Trade Agreement", also für ein Handelsabkommen gegen Produktpiraterie. Die EU, die USA sowie neun weitere Staaten wollen mit diesem internationalen Vertrag das Vorgehen gegen Produktpiraterie und den Schutz der Urheberrechte vereinheitlichen. Kritiker bemängeln vor allem zwei Punkte: Bei den Verhandlungen rund um Acta fehle es an Öffentlichkeit, auch gefährde das Abkommen Meinungsfreiheit und Datenschutz im Internet.

Die Gespräche über das Abkommen begannen im Sommer 2008. Inzwischen liegt die Endfassung vor, mehrere Staaten haben Acta bereits unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Polens Regierung legte die Ratifizierung nach heftigen Protesten auf Eis. Ähnlich ist die Situation in Tschechien.

Was muss im Netz geschützt werden?

Teile von Acta, etwa zum Umgang mit Markenfälschungen, sind weitgehend unstrittig. Protest entzündet sich vor allem an der Passage über die "Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld". Hier wird in oft vagen Worten beschrieben, wie die Durchsetzung dieser Rechte erfolgen soll, zum Beispiel: "Jede Vertragspartei sorgt dafür, dass (...) Durchsetzungsverfahren in ihrem Recht vorgesehen werden, damit wirksam gegen jede Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums, die im digitalen Umfeld erfolgt, vorgegangen werden kann; dies umfasst auch Eilverfahren zur Verhinderung von Verletzungshandlungen und Rechtsbehelfe zur Abschreckung von weiteren Verletzungshandlungen."

Kritiker bemängeln, dass derartige Formulierungen den Weg freimachen für weitgehende Eingriffe ins Internet, beispielsweise Netzsperren. Zugleich melden sie Datenschutzbedenken an, da Telekommunikationsunternehmen dazu gezwungen werden könnten, umfangreiche Daten ihrer Kunden zu speichern und weiterzugeben.

Auch das Europaparlament hat bereits Bedenken angemeldet. Eine Studie im Auftrag des Parlaments war zu dem Schluss gekommen, dass Acta an sich wenig bedenklich sei, die konkrete Umsetzung des Abkommens aber gegen europäisches Recht verstoßen könne.

Europaparlament kritisiert mangelnde Transparenz

Für großen Unmut sowohl bei Abgeordneten als auch bei Bürgern in beteiligten Ländern sorgt zudem die Tatsache, dass der Verlauf der internationalen Gespräche über Acta größtenteils unbekannt ist. Auch dazu äußerte sich das Europaparlament kritisch. Es forderte im März 2010 die EU-Kommission und den Europäischen Rat auf, Unterlagen zu den Verhandlungen über Acta so weit wie möglich öffentlich zu machen. Der Mangel an Transparenz sei sehr bedenklich.

Die Bundesregierung berief sich im Oktober 2010 in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion darauf, dass – "wie bei Verhandlungen zu Handelsabkommen üblich" – Vertraulichkeit vereinbart worden sei. "Dies gilt auch für Informationen über einzelne inhaltliche Punkte und konkrete Ergebnisse der einzelnen Verhandlungsrunden."

Nach Angaben des Bundesjustizministeriums führten die EU-Kommission und die halbjährlich wechselnde Ratspräsidentschaft stellvertretend für alle Mitgliedstaaten die Acta-Verhandlungen. Die Einzelstaaten seien "nur durch jeweilige nationale Beobachter zugelassen" gewesen.

Sorge um Verhalten des "Acta-Ausschusses"

Und noch ein weiterer Punkt sorgt für Unmut: die im Abkommen vorgesehene Einrichtung eines sogenannten "Acta-Ausschusses". Hier sollen alle Teilnehmerstaaten vertreten sein. Der Ausschuss soll unter anderem Änderungen am Abkommen vorschlagen können. Es ist aber nicht festgelegt, wie die Vertreter bestimmt werden – etwa mit einer Parlamentsabstimmung. Auch dies empfinden Kritiker als undemokratisch.

Damit Acta in Deutschland gilt, muss das Abkommen unterzeichnet und ratifiziert werden. Für die Ratifizierung wird ein sogenanntes Zustimmungsgesetz geschrieben, über das Bundestag und Bundesrat entscheiden. Das Bundesjustizministerium versichert derweil, dass ein Inkrafttreten hierzulande keine direkten und unmittelbaren Folgen hätte: "Entgegen einiger Behauptungen lässt sich aus dem Abkommen keine Aufforderung zur Veränderung der geltenden Rechtslage ableiten – in welche Richtung auch immer."

Quelle: dapd/dpa/sei
Leser-Kommentare
Die Technik der Kommentarfunktion "DISQUS" wird von einem externen Unternehmen, der Big Head Labs, Inc., San Francisco/USA., zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen, insbesondere darüber, ob und wie personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen

Die Moderation der Kommentare liegt allein bei MORGENPOST ONLINE.
Allgemein gilt: Kritische Kommentare und Diskussionen sind willkommen, Beschimpfungen / Beleidigungen hingegen werden entfernt. Wie wir moderieren, erklären wir in der Netiquette.
blog comments powered by Disqus
Top-Thema
EU-Gericht: Lindts Goldhase ist keine Marke
Bitteres Hasen-Urteil

Lindt-Goldhasen bekommen keinen EU-weiten Markenschutz.

Video Nachrichten mehr
Mitte Polizei sucht mit Bildern nach Angreifer vom Alex
Atemnot Elton John sagt Vegas-Konzerte ab
Spitzentreffen Immer noch keine Einigung zum Fiskalpakt
Nasa-Satellit SDO Spektakuläre Aufnahmen der Sonne veröffentlicht
Top Bildershows mehr
Jeden Tag

Kopfnoten für Politiker, Manager und Prominente

Willkommen in Berlin

Hurra, ich bin da! Das sind Berlins süße Babys

Kaufberatung

Günstige Digitalkameras unter 150 Euro im Test

Habgier

Deutscher wegen Lego-Diebstahls vor US-Gericht

In eigener Sache
Weitere Morgenpost Angebote