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27.01.12

Studie zur Vorratsdatenspeicherung

Leutheusser-Schnarrenberger sieht sich bestätigt

Ein Gutachten im Auftrag des Bundesjustizministeriums heizt den schwarz-gelben Streit über Gefahren und Nutzen der Vorratsdatenspeicherung neu an. Die Position von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger stärkt es allerdings.

© AFP
GERMANY-POLITICS-MEETING
Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sperrt sich gegen die Vorratsdatenspeicherung

Eine Studie zur Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung heizt den Koalitionsstreit um dieses Ermittlungsinstrument erneut an. Ein vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsquote von Straftaten nicht beeinflusst. "Wir glauben daher, dass das Gutachten unsere Position stärkt, wonach man Daten dann erheben soll, wenn es einen konkreten gibt", sagte Justizstaatssekretär Max Stadler (FDP).

Eine anlasslose Speicherung lehnt das Ministerium nach wie vor ab. Es sieht sich durch das neue, jetzt vorliegende Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg in seiner Haltung bestärkt. Dagegen bekräftigte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums, Vorratsdaten seien für die Sicherheitsbehörden ein wichtiger Ermittlungsansatz. In dem seit Monaten andauernden Streit gibt es seit langem keine Bewegung mehr.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Vorratsdatenspeicherung 2010 gekippt. Seitdem dürfen Telefon- und Internetverbindungsdaten nicht mehr anlasslos sechs Monate lang zur Kriminalitätsbekämpfung gespeichert werden.

Ministerin warnt vor Überwachung Unschuldiger

Die Bundesjustizministerin verteidigte ihren Kompromissvorschlag zum Quick-Freeze-Modell. "Der Bürger, der nichts zu verbergen hat, weil er unschuldig ist, der darf nicht überwacht und kontrolliert werden", sagte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) dem Sender HR-Info. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass es noch in der ersten Jahreshälfte zu einer einvernehmlichen Regelung komme.

Auch die Datenschutzbeauftragten aus Bayern und Brandenburg sowie der Bundesbeauftragte Peter Schaar warnten vor der Vorratsdatenspeicherung. In einer gemeinsamen Erklärung verlangten sie von den Befürworten Belege dafür, dass die Speicherung für die effektive Strafverfolgung erforderlich ist. Solange dies nicht nachgewiesen sei, dürfe es keine Vorratsdatenspeicherung geben.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält jedoch die Nutzung von Vorratsdaten für unerlässlich zur Aufklärung schwerer Verbrechen. GdP-Sprecher Rüdiger Holecek sagte, ein Rückgriff auf diese Telekommunikationsdaten könne dazu beitragen, Täter schnell zu fassen. Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung bezeichnete er als "Verschwörungstheorien".

Auch Bayerns Justizministerin Merk plädierte erneut für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. "Wir stehen hier als Sicherheitspolitiker in der Pflicht, den Verfolgungsbehörden endlich die notwendigen Instrumente zur Verfügung zu stellen." Die Studie dürfe "nicht den Blick dafür verstellen, dass es um "die Aufklärung schwerster Verbrechen" gehe, sagte Merk in München. Sie zweifelte auch die Aussagekraft der Studie an.

Die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung ist nicht empirisch belegt

Für die Studie werteten die Wissenschaftler Daten zu bestimmten Kriminalitätsbereichen aus und verglichen die Lage in Deutschland mit der in anderen Ländern mit Vorratsdatenspeicherung. Einen Einfluss der Vorratsdatenspeicherung auf die Aufklärungsquote sahen sie nicht. Zudem befragten sie Ermittler. Diese hätten von Einschränkungen in ihrer Arbeit durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung berichtet. Ob noch Daten zu bekommen seien, hänge von der Speicherpraxis und der Auskunftsbereitschaft der jeweiligen Telekommunikationsfirma ab, gaben die Wissenschaftler die Äußerungen der Befragten wieder.

Staatssekretär Stadler sagte: "Die Studie zeigt, dass die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht empirisch belegt, sondern nur ein Gefühl der Praktiker ist." Er kündigte an, die Ergebnisse der Studie dem Bundestag und der Europäischen Kommission zur Verfügung zu stellen. Eine EU-Richtlinie schreibt eine sechs Monate lange Vorratsdatenspeicherung vor. Allerdings haben neben Deutschland auch mehrere andere EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie, die derzeit auf dem Prüfstand steht, nicht umgesetzt.

Ein Sprecher von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) erklärte hingegen, wenn Täter elektronisch kommunizierten, ließen sie sich ohne Vorratsdaten nicht ermitteln. Der einzige Ermittlungsansatz zur Feststellung ihrer Identität sei eine IP-Adresse eines Computers oder eine Telefonnummer. Jedoch seien die Daten bei den Internet-Providern oft bereits gelöscht, wenn die Sicherheitsbehörden die Ermittlungen aufnähmen. Zwischen März 2010 und April 2011 seien 85 Prozent der Auskunftsersuche des Bundeskriminalamtes zu Vorratsdaten nicht von den Firmen beantwortet worden.

Die Autoren der Studie kritisieren indirekt, dass in der öffentlichen Debatte vor allem Verbrechen an Kindern und alten Menschen als Beleg für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung herangezogen werden. "Die auf Einzelfälle gegründete Argumentation weist den Einzelfall als 'typisch' aus, ohne dass dies aber empirisch belegt oder belegbar wäre", schreiben sie. Unter anderem hatte auch der Chef des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, über "Schutzlücken" und Probleme bei Ermittlungen - auch zur rechtsextremen Zwickauer Zelle – geklagt.

Allerdings verweisen die Autoren der Studie darauf, dass ihr Ergebnis nur eine "Momentaufnahme" sei. "Die Lage ist gegenwärtig gekennzeichnet durch eine noch sehr unsichere statistische Datengrundlage (und) das Fehlen systematischer empirischer Untersuchungen", heißt es in ihren Schlussfolgerungen.

Quelle: dpa/dapd/AFP/nbo
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