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13.01.12

Nach Ermittlungspannen

Bundestagsausschuss soll Neonazi-Morde aufklären

Die Ermittlungspannen bei der Verfolgung der Thüringer Neonazi-Zelle sollen mit Unterstützung aller fünf Bundestagsfraktionen parlamentarisch untersucht werden.

© dpa/DPA
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Das explodierte Wohnhaus der Zwickauer Terrorzelle

Ein Untersuchungsausschuss des Bundestages soll zur Aufklärung der Fahndungspannen bei den Morden der Zwickauer Neonazi-Zelle beitragen. Das Gremium solle noch in diesem Monat eingesetzt werden, kündigte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Peter Altmaier, nach einer Beratung mit seinen Kollegen von SPD, Linkspartei, Grünen und FDP am Freitag in Berlin an. Der Ausschuss solle aus elf Mitgliedern bestehen und auch einen Sonderermittler einsetzen können. Auch soll er seine Arbeit mit der Bund-Länder-Kommission eng abstimmen, die ebenfalls klären soll, warum die Neonazi-Zelle den Ermittlern verborgen blieb.

Die Sicherheitsbehörden stehen in der Kritik, weil es ihnen offenbar jahrelang nicht gelang, dem Neonazi-Trio auf die Spur zu kommen, dem die Morde an neun Einwanderern und einer Polizistin zur Last gelegt werden. Zudem ist unklar, in welchen Umfang die mutmaßlichen Mörder Unterstützung aus den Kreisen der rechtsextremen NPD erhielten. Dies ist von großer Bedeutung für ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD. Ein erstes Verbotsverfahren war vom Bundesverfassungsgericht gestoppt worden, da sich der Nachweis der Verfassungsfeindlichkeit der NPD unter anderem auf Aussagen von Spitzeln stützte, die von den Behörden bezahlt worden waren.

"Wir werden in der kommenden Woche die Arbeiten für ein gemeinsames Mandat vorantreiben", sagte Altmaier. Der Ausschuss solle zunächst mit der Aufarbeitung der Fragen beginnen, die in der Zuständigkeit des Bundes lägen. Zuerst müsse der Untersuchungsauftrag der Bund-Länder-Kommission bekannt sein, damit die Ermittlungen abgestimmt werden könnten. Grüne und Linkspartei sahen ihre Bedenken ausgeräumt, der Ausschuss könne Begrenzungen unterliegen. "Für uns ist wichtig, dass der Parlamentarische Untersuchungsausschuss in seiner Arbeit nicht behindert wird", sagte Volker Beck von den Grünen. Seine Amtskollegin bei der Linkspartei, Dagmar Enkelmann, wies darauf hin, dass der Untersuchungsausschuss im Gegensatz zur Kommission mehr Rechte habe und beispielsweise Akten anfordern könne. Thomas Oppermann (SPD) sagte, durch die Arbeit beider Gremien sei gewährleistet, dass auch die Fehler in den Ländern aufgearbeitet werden könnten. Mit den Ergebnissen der Untersuchungen könnte die Sicherheitsarchitektur in Bund und Ländern neu aufgestellt werden.

Neben dem parlamentarischen Ausschuss soll noch eine von Bund und Ländern eingesetzte Expertenkommission die Vorgänge um die Neonazi-Zelle beleuchten. SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann zeigte sich in Berlin "sehr zufrieden" mit der Doppellösung. Auch der Grünen-Politiker Volker Beck begrüßte die Einigung: Sie gewährleiste, dass die Arbeit des Untersuchungsausschusses nicht durch die Expertenkommission behindert werde.

Zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist die Zustimmung eines Viertels der Bundestagsabgeordneten erforderlich. Dem Zwickauer Neonazi-Trio werden neun Morde an Ausländern und zwei Sprengstoffanschläge mit rassistischem Hintergrund zwischen 2000 und 2006 zur Last gelegt. Zudem sollen die Mitglieder 2007 eine Polizistin getötet haben.

Quelle: Reuters/AFP/nbo
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