Mutmaßliche Waffen-SS-Mitglieder
NS-Massaker – Stasi-Akten führen zu SS-Tätern
Im Fall des grausamen Massakers von Oradour 1944 hat die Staatsanwaltschaft Dortmund jetzt Wohnungen durchsucht. Sechs hochbetagte Verdächtige sind im Visier der Ermittler.
Von Sven Felix Kellerhoff
Das Dorf Oradour-sur-Glane bei Limoges war 1944 Schauplatz eines Massakers der SS. Es ist bis heute weitgehend so erhalten, wie es nach dem Mord an 642 Einwohner aussah.
Mehr als 67 Jahre ist das Massaker der Waffen-SS in Oradour-sur-Glane her – jetzt hat die Staatsanwaltschaft Dortmund die Wohnungen von sechs Männern im Alter von 85 und 86 Jahren durchsuchen lassen. Der Verdacht: Die Männer könnten als Angehörige des Waffen-SS-Regiments "Der Führer" am 10. Juni 1944 am schlimmsten Massaker beteiligt gewesen sein, das deutsche Soldaten in Frankreich verübt hatten. Einer der Männer lebt in Märkisch-Oderland östlich Berlins, die anderen nahe Hannover, Darmstadt und Bielefeld. Hinweise auf die sechs fanden sich in Stasi-Akten.
Vier Tage nach der Landung britischer und amerikanischer Truppen in der Normandie hatten etwa 150 SS-Männer gegen 13.30 Uhr das Dorf Oradour-sur-Glane bei Limoges umstellt. Kompaniechef Sturmbannführer Adolf Diekmann gab Befehl, "ausnahmslos alle Bewohner, auch die Kinder durch Erschießen" zu töten.
Die knapp 200 Männer des Ortes wurden gefesselt und abgeführt, die Frauen und Kinder in die Kirche gezwängt, die angezündet wurde; außerdem flogen Handgranaten ins Innere. Derweil erschossen SS-Leute die Männer. Zuletzt wurde der Ort in Brand gesteckt. Keiner der Soldaten verweigerte den Befehl; die Täter vollzogen den Massenmord "mit äußerster Disziplin" und ohne jedes Zögern, wie einer der sechs überlebenden Einwohner später sagte. Insgesamt gab es 642 Tote, davon 254 Frauen und 207 Kinder. Nach Ende des Tötens gab Diekmann den Befehl, das Verbrechen zu vertuschen.
Die Durchsuchungen jetzt gehören zur wohl letzten Anstrengung, NS-Verbrecher zur Rechenschaft zu ziehen. Allerdings ist es fraglich, ob gegen einen der sechs Verdächtigten ein Verfahren eröffnet wird. Denn einige von ihnen waren nach dem Eindruck der Ermittler nicht mehr vernehmungsfähig, die anderen bestritten ihre Beteiligung. Allein Mord im engen Sinn des Paragrafen 211 Strafgesetzbuch und Beihilfe zum Mord können heute noch bestraft werden. Dazu müsste den Beschuldigten die Beteiligung an Tötungen aus niederen Motiven nachgewiesen werden.
Die Hinweise auf die Beschuldigten stammen nach Angaben der Staatsanwaltschaft Dortmund aus Stasi-Akten, die im Zusammenhang mit einem Prozess 1983 gegen Heinz Barth entstanden. Barth hatte beim Massaker den Befehl zum Mord an mindestens 20 Männern gegeben. 1953 war er in Frankreich Abwesenheit zum Tode verurteilt worden, er lebte bereits in der DDR. Erst 1976 stieß die Stasi auf ihn. Fünf Jahre später wurde er verhaftet und zu lebenslanger Haft verurteilt, die er bis 1997 absaß. 2007 starb Barth.
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