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02.12.11

Brandstiftungen

Nazi-Trio schlug wohl auch im Saarland zu

Zwischen der rechten Zwickauer Terrorzelle und einer Serie von Anschlägen im saarländischen Völklingen gibt es offenbar eine Verbindung. Eine DVD deutet darauf hin.

© dapd/DAPD
BKA fahndet mit Plakat nach Rechtsterroristen

Zwischen der rechtsextremen Terrorgruppe aus Zwickau und Anschlägen im Saarland gibt es Medienberichten zufolge möglicherweise einen Zusammenhang. Das Trio könnte mit dem Bombenanschlag auf die Wehrmachtsausstellung in Saarbrücken und einer Serie von Brandstiftungen im saarländischen Völklingen zu tun haben.

Eine türkische Einrichtung in Völklingen habe die zwölfte DVD erhalten, die Beate Zschäpe am 4. November verschickt hatte, heißt es in Berichten. Die zehn Brandstiftungen zwischen 2006 und dem 3. September 2011 in Völklingen richteten sich gegen Gebäude, in denen vor allem türkischstämmige Einwanderer, aber auch Araber und Schwarzafrikaner lebten.

Bei den Bränden wurden 20 Personen verletzt. In allen Fällen wurden die Ermittlungen eingestellt, die Polizei hatte nach eigenen Angaben keine Hinweise auf einen fremdenfeindlichen Hintergrund.

Außerdem hätten sich in einem Drohschreiben, das nach dem Bombenanschlag auf die Wehrmachtsausstellung in Saarbrücken 1999 bei den Behörden einging, Hinweise gefunden, die auf einen ostdeutschen Verfasser deuteten.

Ein türkisches Brandopfer habe den Behörden einseitige Ermittlung vorgeworfen. Nun sollen die Fälle noch einmal überprüft werden. Auch ein mögliches Fehlverhalten der Polizei soll dabei untersucht werden. Der saarländische Generalstaatsanwalt Ralf-Dieter Sahm sagte der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", dass ein "rechtsextremer Hintergrund nicht auszuschließen, sondern eher wahrscheinlich" sei. Bei der Aufklärung werde man auch dem Verfassungsschutz die "eine oder andere Frage stellen".

Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft werden möglicherweise um einen weiteren Verdachtsfall erweitert. Die Staatsanwaltschaft Gera will ein Verfahren an die Bundesanwaltschaft übergeben, in dem sechs Neonazis aus Thüringen die Beschaffung von Plastiksprengstoff zur Last gelegt wird. Das berichtet der Berliner "Tagesspiegel" unter Berufung auf den Sprecher der Staatsanwaltschaft Gera, Jens Wörmann.

Eine mögliche Verbindung zu den Ermittlungen gegen die Zwickauer Terrorgruppe ergibt sich dem Bericht zufolge über einen der sechs Beschuldigten in dem Geraer Verfahren, den ebenfalls aus Jena stammenden Neonazi André K.

Bundesanwaltschaft: "Ein Handvoll Personen im Visier"

Er gelte als Weggefährte des am Dienstag in Jena festgenommenen Ex-NPD-Funktionärs Ralf Wohlleben , dem die Bundesanwaltschaft die Unterstützung der Terrorbande vorwirft. Im Fall der Beschaffung von Plastiksprengstoff ermittele die Staatsanwaltschaft Gera bereits seit 2010 gegen André K. und fünf weitere Rechtsextremisten.

Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft sagte in Karlsruhe, das Geraer Verfahren sei bislang nicht Gegenstand der Ermittlungen gegen die Gruppierung "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU). Die Bundesanwaltschaft habe bei ihren Ermittlungen derzeit "eine Handvoll Personen im Visier".

Um ein neues NPD-Verbotsverfahren wird indessen weiter gestritten. Trotz wochenlanger Debatte sind sich die Länderinnenminister dabei nach wie vor uneins. "Wir müssen die Parteistrukturen zerschlagen, um zu verhindern, dass sich die NPD in zunehmenden Maße aus Steuermitteln finanziert", forderte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU).

Dem gegenüber mahnte sein hessischer Amtskollege Boris Rhein (CDU) zur Zurückhaltung. "Wir müssen klug und mit kühlem Kopf die Risiken abwägen", sagte er in Wiesbaden. Hier gehe Sorgfalt vor Schnelligkeit.

Warnung für übereilten Entscheidungen

Auch Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck warnt vor übereilten Entscheidungen für ein neues NPD-Verbotsverfahren. "Jetzt wird aus Eile wieder Hektik und davor kann ich nur warnen. Für ein erfolgreiches NPD-Verbotsverfahren bedarf es nicht der Mehrheit von Demokraten, sondern tauglicher Beweise", sagte Beck in Berlin.

Eine Entscheidung könnte jedoch auf der Konferenz der Ressortchefs von Bund und Ländern in der kommenden Woche in Wiesbaden fallen, hieß es am Freitag.

Das Bundesinnenministerium warnte allerdings vor zu großen Erwartungen. Allein zwischen der Entscheidung für ein neues Verbotsverfahren und dem Antrag dürften zwei bis drei Jahre vergehen, sagte ein Ministeriumssprecher in Berlin.

Zudem müssten alle Umstände eines Neuanlaufs vor dem Bundesverfassungsgericht sorgfältig geprüft werden. Ein erneutes Scheitern wäre der "problematischste Ausgang" eines solchen Verfahrens, sagte der Sprecher.

Quelle: dpa/sara
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