Nach Neonazi-Mordserie
Friedrich will NPD-Verbot prüfen lassen
Innenminister Hans-Peter Friedrich kann sich ein NPD-Verbotsverfahren auch ohne den Abzug aller V-Leute vorstellen. Ein möglicher Weg werde geprüft.
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich denkt als Konsequenz aus der Neonazi-Mordserie über Möglichkeiten eines NPD-Verbotsverfahrens nach, ohne dafür alle V-Leute aus der rechtsextremen Partei abziehen zu müssen.
"Wir werden prüfen, ob es einen gangbaren Mittelweg gibt", sagte der CSU-Politiker der "Rheinischen Post". Das Bundesverfassungsgericht habe darauf hingewiesen, dass Beweise gegen die NPD nicht verwertbar seien, wenn V-Leute, also Informanten, in der Partei selbst aktiv seien. An dieser Frage war 2003 der Anlauf zum Verbot der NPD gescheitert.
Alexander Dobrindt – "Die NPD gehört verboten"
Friedrich betonte, auch weiterhin seien Informationen aus dem Innenleben der rechtsextremen Partei ungemein wichtig.
Zugleich stellte der Innenminister die Existenz aller Verfassungsschutzämter der 16 Bundesländer infrage. Die Schlagkraft des Inlandsgeheimdienstes bemesse sich nicht an der Zahl seiner Behörden, sondern an der Intensität und Qualität ihrer Zusammenarbeit.
Der Innenminister hatte bereits Anfang der Woche erklärt, er strebe im Kampf gegen den Rechtsextremismus mehr Befugnisse für das Bundesamt für Verfassungsschutz an.
Auch CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt fordert ein Verbot der NPD. Jetzt müssten die Grundlagen für ein erfolgreiches Verfahren gegen die Partei geschaffen werden. Der Rechtsstaat müsse alle zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um Verbrechen wie den Morden an neun Migranten und einer Polizistin den ideologischen Nährboden zu entziehen. "Die NPD gehört verboten", sagte Dobrindt der "Bild"-Zeitung.
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