Nach Bundesverfassungsgerichts-Urteil
Gysi prüft Klage gegen deutsche 5-Prozent-Hürde
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Fünf-Prozent-Hürde bei den Europawahlen fordert Gregor Gysi jetzt eine generelle Abschaffung der Klausel. Seine Partei wolle juristische Schritte für eine Verfassungsklage prüfen. Und auch der Pirat Christoph Lauer ist der Meinung, dass die Hürde "nicht mehr zeitgemäß " sei.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen gekippt hat, will die Linke sie auch für den Bundestag gerichtlich abschaffen lassen. Linke-Fraktionschef Gregor Gysi sagte am Donnerstag im Deutschlandfunk, seine Partei wolle juristische Schritte für eine Verfassungsklage prüfen: "Wir werden dann den gehen, der uns am ehesten als zulässig erscheint und mit dem wir dann auch zum Bundesverfassungsgericht kommen." Auch wenn Bundestagspräsident Norbert Lammert das nicht wünsche, "jetzt sind wir in einer Diskussion", sagte Gysi.
Die Fünf-Prozent-Hürde verfälsche Wahlergebnisse. Scheitere eine Partei an der Hürde, würden ihre Stimmen prozentual auf die erfolgreichen Parteien angerechnet, erläuterte Gysi. "Da wird eine Partei mit 4 oder 4,5 Prozent gewählt und stellt keine Abgeordnete und keinen Abgeordneten. (...) Das heißt, wir kriegen einen Sitz mehr von Stimmen, die uns gar nicht gewählt haben." Die Wähler sollten aber seiner Ansicht nach auch entsprechend ihrem Wunsch im Parlament vertreten sein
Auch Kleinstparteien aus Deutschland haben ungeachtet dessen künftig gute Chancen, ins Europaparlament einzuziehen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kippte am Mittwoch die bislang in Deutschland bei der Europawahl geltende Fünf-Prozent-Hürde. Die Europawahl 2009 bleibt aber gültig.
Die Karlsruher Richter erklärten die Sperrklausel für verfassungswidrig und nichtig, weil sie gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der Parteien verstoße. Nach Einschätzung der Karlsruher Richter wird die Funktionsfähigkeit des Europaparlaments durch den nun möglichen Einzug von kleinen Parteien aus Deutschland nicht beeinträchtigt.
Der Zweite Senat urteilte über die Wahlprüfungsbeschwerden des Staatsrechtsprofessors Hans Herbert von Arnim und von zwei weiteren Wählern gegen die jüngste Europawahl von 2009. Der nun festgestellte Wahlfehler führe allerdings nicht dazu, die Europawahl von 2009 für ungültig zu erklären und eine Neuwahl anzuordnen, betonte das Verfassungsgericht. Bei der nächsten Europawahl im Jahr 2014 wird es aber in Deutschland keine Fünf-Prozent-Hürde mehr geben. Laut Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle ging es bei dem Urteil "auch um Machtfragen und die politische Kultur" in Deutschland.
Von Arnim sprach von einem "guten Tag für die Demokratie". Das Urteil werde den Parteienwettbewerb beleben. Die Parlamentarischen Geschäftsführer der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen, Thomas Oppermann und Volker Beck, gehen nicht davon aus, dass die Entscheidung eine Auswirkung auf die Fünf-Prozent-Klausel bei Bundestagswahlen haben wird. Im Gegensatz zum Bundestag wähle das EU-Parlament keine Regierung, die auf seine andauernde Unterstützung angewiesen sei, sagte Beck. Auch der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses des Bundestages, Baden-Württembergs CDU-Chef Thomas Strobl, betonte, das Gericht habe ausdrücklich eine Unterscheidung zwischen der Fünf-Prozent-Hürde auf europäischer Ebene und der entsprechenden Regelung für den Bundestag vorgenommen.
Die Linke-Politikerin Dagmar Enkelmann forderte hingegen, die Klausel auch bei Bundestagswahlen abzuschaffen. Auch das Berliner Fraktionsmitglied der Piratenpartei, Christopher Lauer, sagte der "Saarbrücker Zeitung" (Donnerstagausgabe): "Hürden für kleinere Parteien sind nicht mehr zeitgemäß."
Das Urteil des Zweiten Senats fiel nur denkbar knapp mit 5 zu 3 Richterstimmen. Zwei Richter gaben eigens ein Sondervotum ab. Sie hielten die Klausel für gerechtfertigt, um eine "Zersplitterung" des Europaparlaments zu verhindern. "Mit der isolierten Aufhebung der deutschen Fünf-Prozent-Sperrklausel wird im europäischen Umfeld ein Sonderweg beschritten", hieß es im Sondervotum.
Sperrklausel in 16 von 27 EU-Mitgliedstaaten
Das europäische Wahlrecht erlaubt den Mitgliedstaaten eine Hürde von maximal fünf Prozent, schreibt sie aber nicht vor. Insgesamt 16 der 27 Mitgliedstaaten haben eine Sperrklausel, die zwischen 1,8 und 5 Prozent liegt. 11 Länder haben keine Sperrklausel, wie der Bundeswahlleiter am Mittwoch mitteilte. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Europaparlament, Rebecca Harms, forderte ein gemeinsames europäisches Wahlrecht zum Europaparlament.
Dem Urteil zufolge bewirkt die Fünf-Prozent-Hürde eine "Ungleichgewichtung der Wählerstimmen". Denn die Stimmen für Parteien, die an der Sperrklausel gescheitert sind, blieben letztlich "ohne Erfolg". Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Christine Lambrecht, merkte allerdings kritisch an: "Mit diesem Urteil ist nicht mehr auszuschließen, dass auch extreme Parteien aus Deutschland mit kleinsten Stimmenzahlen Vertreter ins EU-Parlament schicken werden."
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