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28.10.11

Stopp des Euro-Geheimgremiums

EFSF-Spruch – Opposition jubelt, Regierung hofft

Während sich die SPD durch die Stattgabe eines Eilantrages gegen das Bundestags-Sondergremium für Euro-Hilfen in ihren Bedenken bestätigt sieht, hofft die Bundesregierung auf eine schnelle endgültige Entscheidung. Noch handele es sich um ein laufendes Verfahren, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert.

© dpa/DPA
Verfassungsgericht setzt Verfahrensregeln für Euro-Rettung aus
Das Verfassungsgericht setzt Verfahrensregeln für Euro-Rettung aus

Nach dem vorläufigen Stopp eines zentralen Teils der Verfahrensregeln zum Euro-Rettungsschirm für den Bundestag hofft die Bundesregierung auf eine schnelle endgültige Entscheidung. Noch handele es sich um ein laufendes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitag in Berlin.

Der Sprecher von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), Martin Kotthaus, sagte, es gebe noch keine Signale, wann mit der Entscheidung in der Hauptsache zu rechnen sei. "Wir können nur hoffen: bald." Seibert stellte klar, die Bundesregierung werde mit dem Bundestag in den in Rede stehenden Fragen weiter "ganz vertrauensvoll" zusammenarbeiten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte vorläufig entschieden, dass die Entscheidungsrechte des Bundestags nicht von dem erst eingesetzten Sondergremium aus neun Parlamentariern wahrgenommen werden darf. Dabei geht es vor allem um mögliche Ankäufe von Staatsanleihen kriselnder Euro-Länder.

Altmaier: Jetzt muss das Bundestagsplenum entscheiden

Bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss das Plenum des Bundestages über Maßnahmen des erweiterten Euro-Rettungsschirms EFSF entscheiden. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Peter Altmaier, sagte am Freitag in Berlin: "Der Deutsche Bundestag wird diese Handlungsfähigkeit auch in den nächsten Wochen sicherstellen." Der CDU-Politiker hofft, dass die Hauptverhandlung in Karlsruhe darüber, wer über den Einsatz der EFSF-Instrumente befindet, und das Urteil "in überschaubarer Zeit" stattfinden.

Altmaier reagierte damit auf eine vorläufige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das das neue neunköpfige Sondergremium des Bundestags-Haushaltsausschusses vorläufig gestoppt hat. Damit hatten Eilanträge der SPD-Abgeordneten Peter Danckert und Swen Schulz in Karlsruhe in der Nacht zum Freitag Erfolg. Das Gremium sollte in Eilfällen den Maßnahmen zum Euro-Rettungsschirm die parlamentarische Zustimmung stellvertretend für den Bundestag und dessen Haushaltsausschuss geben.

SPD sieht sich durch EFSF-Eilentscheidung in Bedenken bestätigt

Die SPD sieht sich durch die Stattgabe eines Eilantrages gegen das Bundestags-Sondergremium für Euro-Hilfen in ihren Bedenken bestätigt. "Das Ei hat nun die Bundesregierung im Nest", sagte der SPD-Haushaltsexperte Carsten Schneider am Freitag. Der Haushaltsausschuss werde am Mittag in einer Sondersitzung tagen. Auch das Justizministerium werde daran teilnehmen. "Ich will von der Bundesregierung wissen, an wen sie jetzt ihre Entscheidungsvorlagen richten will, ob an das Bundestagsplenum oder den Haushaltsausschuss", sagte Schneider. Der Bundestag als Plenum sei für derartige vertrauliche und eilige Entscheidungen ungeeignet.

Schneider sagte, seine Fraktion habe bei der Gesetzgebung darauf gedrungen, dass der Haushaltsausschuss über Nothilfen des Euro-Rettungsschirms EFSF entscheide. Die Regierungskoalition habe stattdessen auf der Einrichtung des Sondergremiums aus neun Mitgliedern des Ausschusses beharrt. Die beiden in Karlsruhe klagenden SPD-Abgeordneten machten dies jedoch im eigenen Namen und nicht für die SPD-Fraktion, weil diese letztlich dem Gesetz zugestimmt habe.

FDP-Experte-Wegen Gerichtsentscheid EFSF-Anleihenkäufe unmöglich

Der Euro-Rettungsschirm EFSF kann dem FDP-Haushaltsexperten Otto Fricke zufolge nach der Einstweiligen Verfügung des Bundesverfassungsgerichtes bis auf weiteres keine verdeckten Käufe von Staatsanleihen an den Börsen vornehmen. "Das Instrument Sekundärmarktkäufe ist erst einmal tot", sagte Fricke am Freitag in Berlin. Das Gericht hatte zuvor das neunköpfige Sondergremium des Bundestages zur EFSF-Kontrolle gestoppt, in dem über die deutsche Beteiligung an eilbedürftigen und geheimen EFSF-Aktivitäten entschieden werden sollte. Bis zu einem Urteil in der Hauptsache muss deshalb das Bundestagsplenum als Ganzes entscheiden. "Man kann aber keine Geheimsitzung des Bundestagsplenums machen", sagte der haushaltspolitische Sprecher der FDP-Fraktion.

Fricke dringt deshalb auf ein schnelles Urteil des Gerichtes und auf einen Verzicht auf eine mündliche Verhandlung. Zurzeit ist der EFSF noch nicht voll handlungsfähig, weil seine Leitlinien noch nicht beschlossen wurden. Deshalb kann er auch noch keine Anleihen am Sekundärmarkt kaufen. Mit dem Instrument sollen Staatsanleihen von Schuldenländern in Ausnahmefällen am Markt gestützt werden. Die Wirkung würden allerdings verpuffen, wenn den Marktteilnehmern vorab bekannt wäre, wann und in welchem Umfang der Rettungsschirm tätig wird.

Quelle: dapd/dpa/Reuters/nbo
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